Streit über Google-Textschnipsel: Ab wann ist kurz schon zu lang?
Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird den Bundestag passieren, gegen den Widerstand vieler Netzpolitiker. Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet - etwa die, wie lang Textschnipsel auf Google-Seiten wirklich sein dürfen. Die Macher des Gesetzes wischen Bedenken einfach weg.
Hamburg - Problem? Es gibt kein Problem. Für Günter Krings, Vize der Unionsfraktion im Bundestag, ist die Aufregung um das Leistungsschutzrecht übertrieben. Der Protest sei "von der Opposition hochgejazzt", meint Krings. Zwar sei das Thema wichtig, aber wirklich nicht die dringlichste Aufgabe der Bundesregierung. Oder?
Nun, anscheinend ist das Thema wichtig genug, um 24 Stunden vor der Abstimmung Journalisten zum Gespräch zu bitten. Das passiert sonst eher bei großen Schauplätzen wie Euro-Krise und Energiewende. Doch das Leistungsschutzrecht provoziert Klärungsbedarf. Am Freitag soll das Gesetz mit dem sperrigen Namen verabschiedet werden - nur versteht es keiner mehr. Die wirtschaftlichen Probleme der Verlage im Internet wird das Gesetz ohnehin nicht lösen.
Der Entwurf war im Laufe der Woche überraschend an entscheidender Stelle geändert worden. Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Koalition etwa Suchmaschinen wie Google dazu verpflichten, für kleinste Textausschnitte (Snippets) in ihren Ergebnislisten an Verlage zu zahlen. Plötzlich sollen "einzelne Wörter oder Textausschnitte" erlaubt bleiben, und zwar ohne teure Lizenzen.
Die Kehrtwende sorgte für miese Schlagzeilen. Fans des Leistungsschutzrechts bemängeln, man habe Internetgiganten wie Google nachgegeben. Der Konzern dürfe nun fröhlich weiter mit Miniaturversionen fremder Inhalte Geld verdienen. Gegner lästern, das Gesetz sei von Anfang an absurd gewesen. Seiner Kernforderung beraubt, gehöre es erst recht auf den Müll.
Machtlose Netzpolitiker
Das Leistungsschutzrecht hat also schon vor der Abstimmung den Preis für das unbeliebteste Gesetz der Woche verdient. Davon wollen seine Macher nichts wissen: "Wir sind uns alle einig, dass die jetzige Regelung eine gute ist", sagt Krings. Wirklich alle? Kurz vor der Abstimmung gehen die Internetexperten der Regierungsfraktionen auf die Barrikaden. Der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU zweifelt die Praxistauglichkeit an: "Die Frage der Verwendung von Snippets bietet einen zu großen Interpretationsspielraum", heißt es in einer Mitteilung.
Mehrere Dutzend Unions-Basismitglieder schlossen sich in einer Unterschriftenaktion gegen das Leistungsschutzrecht zusammen. Cnetz, der Unionsverein für Netzpolitik, lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab und bemängelt, er werfe mehr Fragen auf, als er beantworte. "So geht das nicht", bloggte die CSU-Politikerin Dagmar Wöhrl und kritisierte, "dass in diesem besonderen Fall der Lobbyismus von allen Seiten überhandgenommen hat".
All das sind für sich genommen Einzelstimmen. Doch wenn schon die Fachleute der Koalition bei einem netzpolitischen Gesetz Bauchschmerzen haben - was sagt das über die Qualität des Gesetzes aus? Die schwarz-gelbe Mehrheit ist nach derzeitigem Stand allerdings nicht in Gefahr. Bei einem Probelauf stimmten zwei Abgeordnete der Unionsfraktion dagegen, vier enthielten sich. Die FDP zählt bislang zwei Abweichler. Die Koalition hat 19 Stimmen Mehrheit im Parlament.
Wie lang ist kurz?
Dennoch wird das Leistungsschutzrecht nicht geräuschlos verabschiedet werden. Die Grünen wollen durchsetzen, dass jeder Abgeordnete namentlich abstimmen muss. Und der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), hat angekündigt, seine Bedenken live im Plenum zu äußern.
Was Befürworter und Gegner des Leistungsschutzrechts eint, ist das Rätselraten darüber, in welcher Form das Gesetz künftig Suchmaschinen betreffen wird. Der Entwurf lässt bewusst offen, wie umfangreich lizenzfreie Textausrisse künftig sein dürfen. Und hier fängt der Spaß an. Wie lang ist eigentlich kurz? Wann wird aus kurz zu lang? Für den Liberalen Manuel Höferlin sind "der Link und einige, wenige Worte", wie schon jetzt auf Seiten wie Google News üblich, okay. "Aber eben nicht so lang, dass sich der Besuch auf die Quelle erübrigt", fügt er hinzu.
Für den CDUler Krings ist nicht die Anzahl der Zeichen entscheidend, sondern die Sinnhaftigkeit der Sätze. "Die Nachricht darf erkennbar sein, der Kontext nicht." Aber wann liefert eine nackte Nachricht zu viel Zusammenhang? "Das überlassen wir den Verlagen und Konzernen", so Krings. "Das kommt auf den Einzelfall an", meint sein FDP-Kollege Stephan Thomae. Das riecht nach viel Raum für Interpretationen, reichlich Klagemöglichkeiten und Arbeit für die Gerichte. "So what, dafür ist der Rechtsstaat da", kommentiert Thomae trocken.
Im Fall von Nachrichtensammlern ist der Fall klarer, sie sollen auf jeden Fall unter das Gesetz fallen. Das betrifft etwa Smartphone-Apps wie "Flipboard" und "Pocket", die aus ganzen Texten eine personalisierte digitale Zeitung basteln. Doch auch hier ist unklar, ob das Kalkül aufgeht, dass die Anbieter Geld an Verlage zahlen - oder ob sie einfach ihr Angebot in deutschen App-Stores einfrieren.
Das Ringen könnte Anfang Mai im Bundesrat weitergehen, dort formiert sich Widerstand. Die neue rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen positionierte sich jüngst klar gegen das Leistungsschutzrecht. Im Vermittlungsausschuss könnten die SPD-geführten Länder das Gesetz zumindest aufschieben.
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