Linke-Kandidatin: Jochimsen will DDR nicht Unrechtsstaat nennen
Luc Jochimsen weigert sich, die DDR als "Unrechtsstaat" zu bezeichnen. Begründung der Linken-Kandidatin für Bellevue: Der Begriff sei juristisch und staatsrechtlich nicht haltbar. Gleichwohl habe das Regime "unverzeihliches Unrecht" begangen.
Hamburg - Die Kandidatin der Linkspartei für das Bundespräsidenten-Amt, Luc Jochimsen, hat es abgelehnt, die DDR als einen Unrechtsstaat zu bezeichnen. "Die DDR war ein Staat, der unverzeihliches Unrecht an seinen Bürgern begangen hat. Nach juristischer Definition war sie allerdings kein Unrechtsstaat", sagte Jochimsen dem "Hamburger Abendblatt".
Jochimsen begründete ihre Haltung damit, dass derartige Definitionen "juristisch und staatsrechtlich haltbar" sein sollten. "Der Begriff Unrechtsstaat ist es nicht", betonte die Linken-Abgeordnete. Sie sei "jederzeit" bereit, auch mit dem Präsidentschaftskandidaten von SPD und Grünen, Joachim Gauck, über das Unrecht der DDR zu reden. "Leider will Gauck nicht mit mir diskutieren", sagte Jochimsen.
Der Begriff "Unrechtsstaat" führt immer wieder zu politischen Diskussionen. Zuletzt hatte es in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD, Grünen und Linken in Nordhrein-Westfalen Streit darum gegeben. Die Linkspartei erklärte dabei nach eigenen Angaben, die DDR sei eine Diktatur gewesen und kein Unrechtsstaat.
Kanzlerin Angela Merkel, in der DDR aufgewachsene Christdemokratin, hingegen wählte in einer Parteitagsrede 2008 ausdrücklich den Begriff "Unrechtsstaat". Ein Jahr später sorgte die SPD-Kandidatin für das Bundespräsidentenamt, Gesine Schwan, mit ihrer Weigerung für Aufsehen, die DDR dezidiert als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Ihre Begründung: Der Begriff sei zu "diffus".
Laut ARD-"Deutschlandtrend" liegen die Sympathien der Bevölkerung bei dem Bürgerrechtler Gauck. Danach würden sich bei einer Direktwahl des Bundespräsidenten 43 Prozent der Bevölkerung für Gauck und nur 37 Prozent für den schwarz-gelben Kandidaten Christian Wulff entscheiden. Die Kandidatin der Linken, Luc Jochimsen, käme auf zwei Prozent.
Jochimsen brachte in dem Interview zudem einen Generalstreik gegen das Sparpaket der Bundesregierung ins Gespräch. "Wir müssen darüber diskutieren, welche Möglichkeiten die Bevölkerung hat, sich gegen das Sparpaket zur Wehr zu setzen", sagte sie. Ein solcher Streik würde "kurzzeitig alles lahmlegen - außer natürlich Einrichtungen wie Krankenhäuser, von denen das Leben der Bürger abhängt". Dabei müssten aber auch die Konsequenzen eines politischen Streiks für die Schwachen bedacht werden.
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich in der Verfassung der Bundesrepublik verboten, sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen.
ffr/ddp/apn/dpa
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