Doppelte Bezüge: Machnig informierte nicht über Ruhegehalt

Von Peter Müller und Andreas Wassermann

Thüringens Wirtschaftsminister Machnig: "Mündliche Nachfragen" Zur Großansicht
DPA

Thüringens Wirtschaftsminister Machnig: "Mündliche Nachfragen"

Die Gehaltsaffäre um Thüringens Wirtschaftsminister Machnig nimmt kein Ende. Aus Sicht des Finanzministeriums spricht viel dafür, dass der SPD-Politiker gegen Pflichten verstoßen hat und die Behörde nicht über seine Ruhebezüge informierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Zahl ist inzwischen bekannt, doch um die rechtliche Bewertung wird noch gerungen. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat in der vergangenen Woche eingeräumt, aus seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium insgesamt mehr als 130.000 Euro als Ruhegehalt erhalten zu haben, obwohl er während dieser Zeit bereits Landesminister in Thüringen war. Damit bestätigte Machnig einen entsprechenden Bericht des SPIEGEL. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Machnig wegen Betrugs eingeleitet. Machnig weist den Vorwurf des Betrugs von sich.

Die entscheidende Frage, die die Staatsanwälte beantworten müssen: Hat Machnig gegen seine Mitwirkungspflicht verstoßen, falls er die zuständigen Behörden in Thüringen nicht rechtzeitig von seinem Doppelgehalt informiert hat? Die Anzeichen dafür mehren sich. Denn nach Informationen des SPIEGEL kommt das Thüringer Finanzministerium inzwischen zu diesem Schluss. "Herr Machnig ist seiner Mitwirkungspflicht offensichtlich nicht nachgekommen", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Dabei hätte es für Machnig durchaus Anlass gegeben, tätig zu werden. Denn im März 2011 informierte ihn die Bundesfinanzdirektion, die für die Auszahlung der Ruhegehälter zuständig ist, in einem Schreiben detailliert, dass er aufgrund einer veränderten Rechtsauffassung Nachzahlungen in Höhe von rund 18.500 Euro zu erwarten habe. Zudem wurde ihm ein erhöhtes Ruhegehalt zugesprochen.

Machnig schickt Anwälte vor

Vor dem Thüringer Landtag hatte Machnig behauptet, er habe "die Bundesfinanzdirektion immer wieder gefragt, ob der Datenabgleich mit der zuständigen Landesstelle erfolgt" sei. Dies erweist sich jedoch offenbar ebenfalls als nicht haltbar. Machnigs Sprecher erinnert sich nur daran, dass sein Minister "in den letzten Tagen", also nach der SPIEGEL-Meldung von seinem Doppelgehalt, "mündliche Nachfragen bei der Bundesfinanzdirektion" gestellt habe.

Dabei hätte Machnig klar sein müssen, dass er zur Information über seine Doppelbezüge verpflichtet war - und zwar durch einen kurzen Blick auf die Rückseite seiner Verdienstbescheinigung. Darauf heißt es unter anderem, "alle Ereignisse und Umstände, auf Grund derer sich Ihre Bezüge ändern könnten, sind der Landesfinanzdirektion so bald wie möglich unaufgefordert schriftlich mitzuteilen". Nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums fallen darunter insbesondere auch Änderungen beim Ruhegehalt.

Machnig selbst verteidigt sich mit einer von ihm bestellten Expertise seiner Anwälte. Diese kommen zu dem Ergebnis, "dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die ausdrücklich die Verpflichtung eines Ministers des Freistaats Thüringen begründet, dem Freistaat Einkünfte anzuzeigen, die nach den Vorschriften des Thüringer Ministergesetzes auf die Amtsbezüge anzurechnen sind".

Diese Sichtweise überzeugt das Finanzministerium in Thüringen nicht. Die entscheidende Frage ist nun, wie die Staatsanwälte das sehen.

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1. Sozialdemokrat und Verantwortung
Klaus100 29.09.2013
Mal schauen, ob auch ein Sozialdemokrat Verantwortung für ungesetzliches bzw. unmoralisches Handeln übernehmen muss. Es geht schliesslich nicht um ein Bobbycar oder einen legalen privaten Baukredit mit dem man schon mal Bundespräsidenten stürzt.
2. Dieser SPD-Politiker
mimas101 29.09.2013
hat halt zugegriffen und gehofft das fliegt nicht auf. Unabhängig davon das auch einem Sachbearbeiter hätte auffallen können das der Rentner jetzt Minister ist ist vorrangig alles anzuzeigen was an Nebenverdiensten pp anfällt weil das Einfluß auf dieHöhe der Pension haben kann. Dieser Verpflichtung ist der Politiker trotz entsprechenden Belehrungen nicht nachgekommen. Damit handelte er vorsätzlich (oder zumindest grob fahrlässig). Das was Machnig jetzt über seine Rechtsanwälte verlauten läßt ist an dummen Ausreden nicht mehr zu überbieten. Er sollte also von selbst von seinen Ämtern zurücktreten.
3. Logisch - dass die SPD für ihre Klientel (der SPD-Funktionäre)
zzipfel 29.09.2013
Stuererhöhungen fordert, damit sich diese die Taschen füllen können. P€€R Steinreich-Vorträge werden ja auch gern von überschuldeten SPD-Kommunen bezahlt - ein Schelm, wer da Eigennutz erkennt.
4. Beamtenverständnis
rilepho 29.09.2013
Da muss dringend empfohlen werden, ein einheitliches EDV-System für alle Sparten der Beamtenbesoldung einzuführen. Nur so kann das "Aus-Versehen-Kassieren" verhindert werden. Komisch: Bei Rentnern ist der Staat bis ins kleinste Detail informiert bzw. hakt intensivst nach, wenn Unklarheiten aufkommen sollten. Machnig hätte sich an seinen früheren Kollegen Lafontaine erinnern können. Auch dieser stolperte über "versehentlich" unbemerkte Doppelbezüge. Irgendwann wacht die nicht beamtete Bevölkerung hoffentlich mal auf!
5. Machnig muss gehen
hoppla_h 29.09.2013
Zitat von Klaus100Mal schauen, ob auch ein Sozialdemokrat Verantwortung für ungesetzliches bzw. unmoralisches Handeln übernehmen muss. Es geht schliesslich nicht um ein Bobbycar oder einen legalen privaten Baukredit mit dem man schon mal Bundespräsidenten stürzt.
Politik und Moral. Daran scheiterte Wulff. Machnig pfeift auch auf die Moral. Sind seine Doppelbezüge legal? - Was ermitteln die Staatsanwälte?
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