Schleswig - Drei Jahre und drei Monate Haft - dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Schleswig am Dienstag gegen Harry M. aus Neumünster verhängt, der im Internet Terrorvideos veröffentlicht hatte.
Der deutsche Konvertit soll laut Anklage zur Teilnahme am Heiligen Krieg aufgerufen haben. Außerdem habe er auf seiner Internetseite Selbstmordanschläge verherrlicht und brutale Hinrichtungen gezeigt. Im Verlauf des Prozesses hatte sich der 20-Jährige, der 2009 zum Islam übergetreten war, zu den Videos bekannt.
Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte etwa ein halbes Jahr lang eine Website mit dem Namen "Islamic Hacker Union" betrieben, auf der er insgesamt 84 Videos und mehr als 200 islamistische Internetbeiträge veröffentlichte. Die meisten Beiträge bezog er aus anderen islamistischen Internetforen und versah sie mit seinen Kommentaren.
Die Ermittlungsbehörden wurden auf Harry M. aufmerksam, als dieser den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde über das Internet mit dem Tod bedrohte. Er wurde im Juni 2011 festgenommen. Mit dem Auftritt wollte er Unterstützer und neue Mitglieder für die Terrorgruppen "Islamischer Staat Irak" sowie "Islamische Bewegung Usbekistans" gewinnen.
Die Bundesanwaltschaft begrüßt das Urteil
Der "Islamische Staat Irak" ist laut deutschem Verfassungsschutz eine Art Dachorganisation islamistischer Terroristen im Zweistromland, die von al-Qaida im Irak dominiert wird. Bei der "Islamischen Bewegung Usbekistans" handelt es sich um eine in Zentralasien, Afghanistan und Pakistan operierende Terrorgruppe, die ebenfalls zum globalen Netzwerk islamistischer Organisationen rund um al-Qaida, den Taliban und anderen gehört. Ihr gelingt es immer wieder, deutsche Helfer zu rekrutieren.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die vier Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe unterhalb der Forderung der Anklage gefordert, allerdings keinen konkreten Antrag gestellt. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe, da der Angeklagte noch als Heranwachsender gilt.
Für Aufsehen sorgten Äußerungen des Angeklagten, in denen er Sympathien für den Heiligen Krieg aussprach. Er hatte die Taten vor Gericht eingeräumt, sich aber weder reumütig noch unrechtsbewusst gezeigt. Erst in seinem Schlusswort betonte Harry M., dass er die Erstellung der Webseite bereue, weil er dadurch seiner Familie Probleme bereitet habe.
Die Anklagebehörde begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Das Urteil hat eine Signalwirkung und zeigt, dass solche Internethomepages durchaus auch von Staats wegen verfolgt werden", sagte Christian Monka von der Bundesanwaltschaft.
Um eine spätere Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben zu ermöglichen, sah das Gericht davon ab, Harry M. die Prozesskosten aufzuerlegen. Gegen das Urteil ist Revision zulässig.
syd/dapd/AFP/dpa
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