Brüssel - Die EU hat das vom Bundestag beschlossene Meldegesetz scharf kritisiert: "Ich bin überrascht, dass einige deutsche Politiker die Profitinteressen von hiesigen Werbeunternehmen vor das Grundrecht der Bürger auf Datenschutz stellen", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Die Kommissarin warnte vor unüberschaubaren Folgen. "Wie will der Staat glaubhaft von Unternehmen wie Facebook und Google verlangen, dass sie sich an strenge Datenschutzauflagen halten, während er selbst einen Ausverkauf des Datenschutzes an die Privatwirtschaft betreibt?", so Reding.
Nach dem umstrittenen neuen Gesetz, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte, sollen Meldeämter zum Beispiel Namen und Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen etwa an Firmen zu Werbezwecken weitergeben dürfen.
Eine Ausnahmeregelung weicht das Widerspruchsrecht auf. Ein Bürger kann zwar weiterhin vorbeugend Widerspruch einlegen - aber nicht, wenn Adresshändler vom Amt nur vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.
Treibt Deutschland ein doppeltes Spiel?
Das Meldegesetz widerspreche dem Geist der europäischen Datenschutzregeln, sagte Kommissarin Reding. "Sie besagen, dass die Daten des Einzelnen nicht ohne seine Zustimmung verarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden können." Auch nach der derzeit diskutierten Reform der EU-Datenschutzvorgaben müsse dies weiterhin für den öffentlichen Sektor gelten. "Der ein oder andere deutsche Minister" wolle Behörden indes davon ausnehmen.
EU-Diplomaten bestätigen dies. Das deutsche Innenministerium dränge auf weichere Datenschutzregeln für Behörden. Ein EU-Vertreter wirft Deutschland doppeltes Spiel vor: Einerseits wehre sich die Regierung bei der EU-Datenschutzreform gegen Regeln aus Brüssel, andererseits wolle sie daheim den Handel mit Bürgerdaten zulassen.
Auch in Deutschland regt sich massiver Widerstand gegen die Reform. Am Montag hatte sich die Bundesregierung von der umstrittenen Neuregelung distanziert. Man hoffe darauf, dass das Gesetz vom Bundesrat gekippt wird, hieß es. Es sei denkbar, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen an dem Gesetz gebe, die dem Datenschutz stärker Rechnung trügen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Länderkammer wird wahrscheinlich am 21. September entscheiden.
Uneinigkeit in der CSU
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) ging am Dienstag ebenfalls auf Distanz zu den durchgesetzten Änderungen. Sie kritisierte die Parlamentsfassung. "Aus meiner Sicht war es ein Fehler, dass der entscheidende Paragraf quasi über Nacht im Schnellverfahren geändert wurde", so Aigner in der "Bild"-Zeitung. "So wird das Gesetz nicht kommen."
Wenig Bedenken hat dagegen Hans-Peter Uhl, der die Änderung im Innenausschuss des Bundestages mitentschieden hat. Der CSU-Politiker sagte am Dienstag im Deutschlandfunk, die Neuregelung sei auf Wunsch der Ämter entstanden. Die Befürchtung einer massenhaften Weitergabe von Bürgerdaten teilt er nicht. Für die Werbeindustrie seien die Meldeämter keine lohnende Quelle, weil eine Adressanfrage zehn Euro koste. "Jeder Adresshändler wäre pleite", sagte Uhl.
jok/dpa/dapd
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