Berlin - Der Krach über die Details des Betreuungsgeldes ist innerhalb der Bundesregierung eskaliert. Der Sprecher des Justiz- und das Familienministeriums lieferten sich am Montag bei einer Regierungspressekonferenz einen Schlagabtausch: Sie bezichtigten sich gegenseitig, falsche Auskünfte zu erteilen.
Hintergrund für den neuen Zwist ist die Forderung von FDP-Chef Philipp Rösler nach Änderungen an dem Vorhaben. Der Wirtschaftsminister hatte am Wochenende kritisiert, dass der Gesetzentwurf den Parallelbezug von Betreuungs- und Elterngeld im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes zulässt. Dies müsse verhindert werden.
Das CDU-geführte Familienressort bekräftigte dagegen, das von FDP-Vize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geleitete Justizressort habe ausdrücklich auf dem Nebeneinander der Sozialleistungen bestanden.
Das Justizministerium widersprach dieser Darstellung bei der Pressekonferenz am Montag entschieden. "Das ist falsch. Das Justizministerium hat zu keinem Zeitpunkt gefordert, dass Elterngeld und Betreuungsgeld parallel laufen", sagte Sprecher Anders Mertzlufft. Offenbar handele es sich um ein Missverständnis.
Sein Sprecherkollege Christoph Steegmans vom Familienressort sagte dagegen, die Darstellung seines Hauses sei "absolut korrekt". Ein hoher Beamter des Justizministeriums habe am 30. Mai in einer Runde ungefragt den Parallelbezug aus verfassungsrechtlichen Gründen als unverzichtbar bezeichnet. Im Anschluss an ein Treffen der Staatssekretäre am 4. Juni habe das Justizministerium diese Haltung bekräftigt, sagte der Sprecher von Familienministerin Kristina Schröder (CDU).
CSU-Chef Horst Seehofer hatte bereits am Wochenende mit einem Bruch der Berliner Koalition gedroht, falls das von seiner Partei forcierte Betreuungsgeld scheitern sollte. Am Montag mahnte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt Vertragstreue an. FDP-Parteichef Rösler habe das Vorhaben mit vereinbart. Man verfolge das Gesetzesvorhaben "mit Nachdruck", versicherte Vizeregierungssprecher Georg Streiter am Montag in Berlin.
Die Sozialleistung soll ab dem kommenden Jahr 100 Euro für Einjährige und ab 2014 150 Euro für Ein- und Zweijährige betragen, wenn die Eltern für ihre Kinder keine staatlich geförderte Kita in Anspruch nehmen.
Am Freitag war eine erste Lesung im Bundestag gescheitert, weil das Plenum bei einer Abstimmung vor der ersten Lesung des Betreuungsgeldgesetzes zu wenig besetzt und damit nicht beschlussfähig war. Nun soll die Familienleistung erst nach der Sommerpause verabschiedet werden.
heb/Reuters/dapd
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