Von Hauke Janssen
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder, wirft dem SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück vor, beim Thema Betreuungsgeld die Unwahrheit gesagt zu haben. Steinbrück hatte in seinem Rededuell mit Angela Merkel am 18. Oktober im Bundestag unter anderem behauptet, die EU rate Deutschland ausdrücklich von der Einführung des Betreuungsgelds ab. Stimmt gar nicht, sagt Kauder, kein Wort gebe es in den Länderempfehlungen der EU dazu.
Sagt Peer Steinbrück die Wahrheit? SPIEGEL ONLINE und die Dokumentationsjournalisten des SPIEGEL machen den Münchhausen-Check:
Das von der schwarz-gelben Koalition geplante Betreuungsgeld, so erklärt das Volkslexikon Wikipedia ganz richtig, bezeichnet Geldleistungen für die in den Familien geleistete Versorgung und Erziehung von Kindern. Es wurde nach der Bundestagswahl 2009 auf Drängen der CSU im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Juni 2012 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Zunächst sollen ab 2013 für Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich gezahlt werden. Ab 2014 soll auch Geld für Kinder im dritten Lebensjahr fließen. Dann gibt es für alle 150 Euro monatlich. Daraufhin kündigte die SPD an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, sollte das Betreuungsgeld verabschiedet werden. Auch bei den Linken, den Grünen, in der FDP und sogar in Teilen der CDU regt sich Widerstand. So ist das Gesetz bis heute (19. Oktober) nicht vom Bundestag beschlossen.
Bedenken der EU-Kommission
Hören wir uns Steinbrücks Rede an der entsprechenden Stelle im Wortlaut genau an, dann sagt er (nach etwa 22 Minuten), dass in den länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission explizit stünde: "kein Betreuungsgeld".
Die EU-Kommission hatte bereits zu Beginn des Jahres Bedenken geäußert. Sie sei überrascht zu erfahren, "dass es Ideen gibt, Frauen zu ermutigen, zu Hause zu bleiben", sagte eine Sprecherin von EU-Sozialkommissar László Andor. Es gebe die starke Notwendigkeit, die Teilnahme von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu fördern. Das deutsche Vorhaben aber sei "schlecht für den Arbeitsmarkt", fuhr die Sprecherin fort. Einen Anreiz einzuführen, der Eltern das Gefühl vermittelt, sie sollten zu Hause bleiben, sei kontraproduktiv für die Förderung der Beschäftigung. Die Kommission würde vielmehr eine Erhöhung der Anzahl der Krippenplätze begrüßen.
Am 30. Mai dann gibt eine 39-seitige Arbeitsunterlage aus der EU-Kommission dem Rat der EU ihre Empfehlung zur Bewertung des vorgelegten deutschen Nationalen Reformprogramms ab. Sie ist als "Begleitunterlage zur Empfehlung für eine Empfehlung des Rats" und als "final" ausgewiesen. Dort heißt es auf S. 17:
Im Nationalen Reformprogramm wird ( ) die Einführung eines Betreuungsgelds angekündigt. Wenn das Betreuungsgeld an Familien mit Kindern unter drei Jahren ginge, die keine offiziellen Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen wollen, wie dies gegenwärtig diskutiert wird, wäre dies für Ehepaare mit Kindern wohlmöglich ein weiterer Anreiz, nicht zu zweit arbeiten zu gehen, was im Widerspruch zu dem Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils unter den Beschäftigen stünde. Außerdem bestünde die Gefahr, dass mehr Kinder und gerade solche aus einkommensschwachen Familien nicht an der frühkindlichen Erziehung und Betreuung teilnehmen.
Auf diese Stelle bezieht sich offenbar Steinbrück.
Ablehnender Passus fehlt in der Empfehlung
Doch die Kommission nimmt diese Kritik in ihrer knappen Empfehlung (sechs Seiten) an den Rat vom gleichen Tage nicht auf. Und der Rat der EU, der die Länderregierungen repräsentiert, neigt seiner Natur nach ohnehin nicht zur expliziten Ablehnung von Vorhaben einzelner Regierungen - sitzt doch im Rat jeweils ein Minister der betroffenen Regierung mit am Tisch und formuliert die im Zweifelsfalle strittige Empfehlung mit.
So fehlt denn in der vom zyprischen Ratspräsidenten Vassos Shiarly gezeichneten Empfehlung vom 10. Juli 2012 der in der Arbeitsunterlage formulierte, ablehnende Passus zum Betreuungsgeld, ja das Wort kommt nicht einmal mehr vor.
Insofern hat Kauder recht: Denn Kommission und Rat weisen lediglich darauf hin, dass in Deutschland "der geringe Frauenanteil" unter den Vollzeitbeschäftigten "problematisch" sei und das "fehlende Ganztagskindertagesstätten und -schulen" die "Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen" behinderten. Und er empfiehlt unter Punkt 3, die Zahl der Ganztags-Kitas und Schulen zu erhöhen.
Urteil: Insoweit Steinbrück von der abschließenden länderspezifischen Empfehlung der EU-Kommission gesprochen hat, liegt er nicht richtig. Das Betreuungsgeld wird dort nicht thematisiert. Die Ablehnung des Betreuungsgelds ist nur seitens des Sozialkommissariats und in einer Arbeitsunterlage der Kommission - einer, wie es dort heißt, "Begleitunterlage zur Empfehlung" - zum Ausdruck gebracht worden. Insofern ist er immerhin auf der richtigen Spur.
Gesamturteil: fifty-fifty.
Anmerkung der Redaktion: Die Ausführungen der Kommissionsdienststellen sind - anders als in einer früheren Version des Textes dargestellt - nicht in die politische Beschlussfassung der Kommission eingeflossen. Darauf weist ein Sprecher der EU-Kommission hin. Aus diesem Grund haben wir die ursprüngliche Münchhausen-Note zuungunsten Steinbrücks von "fast richtig" auf "fifty-fifty" herabgestuft. Wir bitten, die Ungenauigkeit zu entschuldigen.
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