Nach 18 Jahren Ex-RAF-Mitglied Hogefeld aus Haft entlassen
Die letzten 18 Jahre verbrachte sie im Gefängnis - nun ist die frühere RAF-Terroristin Birgit Hogefeld auf freiem Fuß. Der Rest ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie war das letzte inhaftierte RAF-Mitglied.
Frankfurt - Sie war wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun wurde die frühere RAF-Terroristin Birgit Hogefeld aus der Haft entlassen. Sie sei bereits am Montag frei gekommen, sagte ein Sprecher des hessischen Justizministerium am Dienstag in Wiesbaden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte vor eineinhalb Wochen die Reststrafe der Ex-Terroristin zur Bewährung ausgesetzt.
Die 54-Jährige befand sich bereits im offenen Vollzug. Die Bewährungszeit beläuft sich dem Sprecher des Justizministeriums auf fünf Jahre. In dieser Zeit dürfe sie nicht straffällig werden. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann die Reststrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das OLG hatte die Mindestverbüßungszeit für das frühere Mitglied der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) im Jahr 2008 aber auf 18 Jahre festgelegt.
Im Juni 1993 war Hogefeld bei einem Einsatz der GSG 9 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen festgenommen worden. Bei einer Schießerei kamen damals der RAF-Terrorist Wolfgang Grams um Leben. Auch ein Beamter der GSG-9 wurde getötet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hogefeld unter anderem an der Ermordung eines US-Soldaten und an einem Autobombenanschlag auf einen US-Luftwaffenstützpunkt in Frankfurt am Main beteiligt gewesen war.
Wichtige Figur der dritten RAF-Generation
Hogefeld galt gemeinsam mit Wolfgang Grams als zentrale Figur der dritten Generation der RAF, deren Anschläge in den achtziger Jahren bis heute nicht vollständig aufgeklärt sind. Den damaligen Attentaten fielen unter anderem 1989 der Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen, 1986 der Siemens-Manager Karl-Heinz Beckurts und 1991 der Präsident der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder, zum Opfer.
Nach ihrer Verhaftung hatte Hogefeld - im Gegensatz zu den meisten anderen Ex-RAF-Mitgliedern - harte Selbstkritik geübt. Schon die grundsätzlichen Überlegungen bei Gründung der Gruppe im Jahr 1970 seien nicht richtig gewesen, erklärte sie vor Gericht in ihrem Schlusswort: "Die einfache Übertragung der Analysen und Theorien von Guerillabewegungen aus Lateinamerika auf die Realität hier war ein Fehler."
jok/dpa