Neues Wahlrecht: Mächtige CDU verhindert Riesen-Bundestag
Der Bundestag wächst. Doch mit 630 Abgeordneten wird er weitaus kleiner ausfallen als befürchtet. Dafür sorgt das starke Zweitstimmen-Ergebnis der CDU.
Hamburg/Berlin - Was gab es nicht für Zahlen, die bereits im Bundestag kursierten. 675 war eine davon. 675 Abgeordnete, vielleicht sogar noch mehr, so die Befürchtung, könnten künftig im Parlament sitzen. Neue Büros wurden bereits hergerichtet, vom aufgeblähten Bundestag, einem Riesen-Parlament war die Rede.
Doch so schlimm hat sich das reformierte Wahlrecht dann doch nicht ausgewirkt, das erstmals bei der Bundestagswahl zum Einsatz gekommen ist. Die Parteien schicken 630 Abgeordnete in das Parlament. Zum Vergleich: Im September vor vier Jahren waren es noch 622 Politiker.
So sieht die Sitzverteilung künftig aus:
- Aus der Union kommen 311 Abgeordnete in den Bundestag,
- die SPD erhält 192 Sitze,
- die Linke 64 Mandate und
- die Grünen sind mit 63 Parlamentariern vertreten.
Einzig die CDU hat Überhangmandate errungen - insgesamt sind es vier: jeweils eines in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland. Diese sind entstanden, weil die Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.
Doch von den zusätzlichen Mandaten profitiert die Union nicht mehr allein: Nach dem neuen Wahlrecht müssen Überhangmandate ausgeglichen werden, entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist einzig das Zweitstimmenergebnis. Das Verfahren ist komplizierter geworden: Zunächst werden Direktmandate und Zweitstimmen in den einzelnen Bundesländern einander gegenübergestellt. Die Gesamtzahl der Sitze im Parlament wird dann auf Bundesebene solange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen ihren Anteilen an allen gültigen Zweitstimmen entspricht.
Diese Regelung nützt auch den Parteien, die bei der Wahl keine Überhangmandate erhalten haben: der SPD, den Linken und den Grünen. Sie bekommen insgesamt 15 Ausgleichssitze zugesprochen, die sie vorher nicht gehabt hätten. Auch die Unionsfraktion wird gemäß ihres Zweitstimmenanteils um weitere 13 Mandate vergrößert. Sehen Sie hier in der Grafik, wie sich die Sitze je Partei nach neuem und altem Wahlrecht aufteilen:
- jeweils zwei in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz,
- vier in Sachsen,
- jeweils eines in Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland,
- zehn in Baden-Württemberg und
- drei bei der CSU in Bayern.
Dass davon nun nur noch vier übrig geblieben sind, hängt mit dem starken Zweitstimmen-Ergebnis der Union zusammen. Allein im Südwesten der Republik hat die CDU 45,7 Prozent bekommen - ein Plus von 11,2 Prozentpunkten.
Der Erfolg der Christdemokraten im Ländle hat vor allem den Liberalen geschadet. Baden-Württemberg war eigentlich immer eine Hochburg der FDP. Doch dieses Mal verliert sie 12,6 Prozentpunkte, kommt gerade einmal auf 6,2 Prozent, was immerhin noch über der Fünfprozenthürde liegt.
Das schlechte Gesamtergebnis der Liberalen hängt womöglich auch mit dem neuen Wahlrecht zusammen: Sie hatten nach der Niederlage in Bayern massiv um die Zweitstimmen der bürgerlichen Wähler geworben - eine Kampagne, die nicht aufging, die Union und deren Wähler zogen nicht mit. Die CDU warb um beide Stimmen - wohlwissend, dass allein die Zweitstimme die Stärke der Fraktion im Bundestag bestimmt, eben weil nun Überhangmandate nach dem neuen Wahlrecht ausgeglichen werden. Die FDP-Splittingkampagne hätte die Union also Sitze kosten können, also ließ sie die FDP im Kampf um die Fünfprozenthürde allein. Am Ende fehlten den Liberalen 103.000 Zweitstimmen für den Einzug in den Bundestag.
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