Berlin - Bei den Gesprächen über ein neues Wahlrecht für den Bundestag hat es offenbar einen Durchbruch gegeben. Es zeichnet sich ab, dass sich die Fraktionen auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten verständigen. "Damit werden Überhangmandate vollständig neutralisiert", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. "Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, sagte, die Union strebe eine Einigung in der nächsten Sitzungswoche an. "Wir haben erneut Fortschritte gemacht, was die Bewertung der zur Diskussion stehenden Modelle betrifft."
Die Linksfraktion im Bundestag widersprach Oppermann und Grosse-Brömer jedoch: "Die Linke hat sich nicht auf ein neues Wahlrecht geeinigt, auch wenn das anders wiedergegeben wird", teilte deren Rechtsexpertin Halina Wawzyniak via Twitter mit. Das jetzt verabredete Modell hätte bei allen Bundestagswahlen seit 1994 zu einer teils erheblichen Vergrößerung des Parlaments geführt. Das sei jedoch nicht akzeptabel. "Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie," so Wawzyniak.
Im aktuellen Bundestag gibt es 24 Überhangmandate
Derzeit sitzen 620 Abgeordnete im Parlament, bei einem vollen Ausgleich der Überhangmandate würde ihre Anzahl bei der nächsten Bundestagswahl 2013 voraussichtlich deutlich steigen. Das Modell sieht nämlich vor, dass Fraktionen ohne Überhangmandate mehr Abgeordnete in den Bundestag schicken können, damit die Zusammensetzung des Parlaments das Zweitstimmenergebnis korrekt wiedergibt.
Die Neufassung des Wahlgesetzes war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile des von Union und FDP durchgesetzten Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter hatten insbesondere die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten verworfen.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr eigentlich an Sitzen im Bundestag zustehen. Ohne Ausgleich wären schon bei der nächsten Bundestagswahl nur noch maximal 15 Überhangmandate erlaubt. Bei der Wahl 2009 gab es jedoch 24 Überhangmandate, die damals alle an die Union fielen.
syd/dpa/AFP
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