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Neuwahlen in Schleswig-Holstein Weg mit den Überhangmandaten!

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Schleswig-Holsteins Verfassungsrichter: Kieler Regierung unter Zugzwang

Die Verfassungsrichter machen Druck. Schleswig-Holstein muss neu wählen - möglichst ohne dass Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Der ideale Moment, meint der Politologe Joachim Behnke, endlich das Wahlrecht in ganz Deutschland zu reformieren.

Die größte Herausforderung für den Landtag von Schleswig-Holstein und besonders für die Regierung in Kiel ist nicht die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes, das die Anforderungen des Verfassungsgerichts berücksichtigt. Schwieriger wird es sein, der Bevölkerung zu vermitteln, warum sie überhaupt eine Regierung besitzt, die sie nicht hätte, wenn die Wahl verfassungskonform abgelaufen wäre.

Wieso soll sie einer Regierung Respekt und Gehorsam entgegenbringen, die ihre Rolle als Statthalter des Rechts, auf solch nachlässige Weise ausübt? Denn dass das neu entstandene Fünf-Parteien-System die Entstehung von Überhangmandaten extrem begünstigt, war bekannt, und die gesetzgeberische Untätigkeit, den damit verbundenen Risiken zu begegnen, ist daher unverständlich.

Das Mindeste, was man dem Gesetzgeber von Schleswig-Holstein deshalb vorwerfen muss, ist, wenn auch nicht böser Wille, so doch zumindest grobe Fahrlässigkeit. Ein solches Verhalten und mehr noch die dadurch nun ausgelöste Konfusion verärgert die Bürger und ist sicherlich nicht hilfreich beim Versuch, Politik- und Politikerverdrossenheit einzudämmen.

Die Instrumentalisierung des Wahlgesetzes durch die regierenden Parteien zu ihrem eigenen Vorteil ist besonders heikel: Es geht hier um den institutionellen Kern der Demokratie, denn im Wahlgesetz wird ja nichts Geringeres festgelegt, als wer legitimiert ist, im Namen des Volkes über das Volk zu herrschen. Parteien, die die ihnen verliehene Macht dazu missbrauchen, Regeln zu verfassen (oder beizubehalten), die ihnen den weiteren Zugang zur Macht erleichtern sollen, verhalten sich daher in einem ganz essentiellen Sinne undemokratisch.

Symptomatisch dafür ist der Umgang mit den Überhangmandaten. Sowohl die Wahl zum Bundestag als auch die zum Landtag von Schleswig-Holstein sind unbestritten Verhältniswahlen. Das Gebot der Gleichheit der Stimmen ist so zu interpretieren, dass die Sitzverhältnisse so nah wie möglich den Stimmenverhältnissen entsprechen sollen. Das jetzige Urteil bekräftigt noch einmal diese Sichtweise. Überhangmandate verstoßen eindeutig gegen diesen Grundsatz.

Bestenfalls könnte man Überhangmandate als hinzunehmendes Übel rechtfertigen, weil sie als notwendige Folge des Elements der Personenwahl auftreten. Doch es gibt mehrere Vorschläge, die die Personenwahl in vollem Umfang erhalten würden, ohne eine Verzerrung des Wahlergebnisses durch Überhangmandate entstehen zu lassen. Ausgleichsmandate wie in Schleswig-Holstein sind nur ein solcher Weg.

Andere Möglichkeiten bestehen in der Herabsetzung des Anteils der Direktmandate oder der Einführung von Zweimann- oder Mehrmannwahlkreisen für die mit der Erststimme direkt gewählten Abgeordneten. Auf der Bundesebene gibt es den Vorschlag, wie er zum Beispiel im Gesetzesentwurf der Grünen von 2009 stand, die Überhangmandate mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern zu verrechnen.

Die einfache Erklärung, warum es auf Bundesebene Überhangmandate ohne Ausgleich noch immer gibt: Sie sind bislang immer den Parteien zugute gekommen, die anschließend die Regierung gebildet haben.

Den psychologisch bemerkenswertesten Spagat unternahm dabei die SPD, die nach der Bundestagswahl von 1994 noch gegen die Überhangmandate geklagt hatte. In den darauffolgenden sieben Jahren, als die Sozialdemokraten zusammen mit den Grünen die Mehrheit im Parlament hatten, nutzen sie diese Gelegenheit aber merkwürdigerweise nicht dazu, die Überhangmandate abzuschaffen.

Der CDU verhalfen die Überhangmandate bei der jüngsten Bundestagswahl zu zusätzlich 21 Mandaten. Auch sie scheint nicht daran interessiert zu sein, sie abzuschaffen. Sollten die nächsten Bundestagswahlen aber ein Ergebnis hervorbringen, das in der Nähe der aktuellen Umfrageergebnisse liegt, würde die CDU durch Überhangmandate jedoch benachteiligt werden. Wahrscheinlich würde die Union dann eine Klage erwägen.

Man sollte dem Verfassungsgericht und den Bürgern ein solches Theater ersparen und sich um das Wahlrecht endlich mit der Ernsthaftigkeit bemühen, die der Sache - und der Würde der Demokratie und des Parlaments - angemessen ist.

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insgesamt 21 Beiträge
Europa! 31.08.2010
ist zwar nicht sakrosankt, da die Wahlen aber das wichtigste Instrument sind, um die Verfassungsorgane zu legitimieren, kann man das Wahlrecht nicht ändern, ohne die Glaubwürdigkeit der Verfassungsorgane zu gefährden. Die [...]
ist zwar nicht sakrosankt, da die Wahlen aber das wichtigste Instrument sind, um die Verfassungsorgane zu legitimieren, kann man das Wahlrecht nicht ändern, ohne die Glaubwürdigkeit der Verfassungsorgane zu gefährden. Die Engländer mit ihrem - nach unserem Empfinden - extrem "ungerechten" Wahlsystem wissen das. Genauso die Amerikaner mit ihrem völlig veralteten, völlig uneinheitlichen System. Unser relativ sehr viel jüngeres Wahlsystem mit seiner Mischung aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl hat sich hervorragend bewährt. Das Verhältniswahlrecht begünstigt kleinere Parteien und Koalitionen, das Persönlichkeitswahlrecht (mit den Überhangmandaten)und die 5%-Klausel geben der jeweils stärksten Partei einen kleinen Vorteil, der zur Regierungsbildung auch notwendig ist. Beim Wahlrecht kommt es weniger auf irgendeine abstrakte "Gerechtigkeit" als vielmehr auf Stabilität, Glaubwürdigkeit und Verständlichkeit an.
brox/walker 31.08.2010
Ich persönlich wäre für ein Wahlrecht, dass endlich die Listen abschafft und damit die Parteien maßgeblich entmachtet. Jeder Abgeordnete muss sich in seinem eigenen Wahlkreis verantworten und nicht sich in den Parteigremien [...]
Ich persönlich wäre für ein Wahlrecht, dass endlich die Listen abschafft und damit die Parteien maßgeblich entmachtet. Jeder Abgeordnete muss sich in seinem eigenen Wahlkreis verantworten und nicht sich in den Parteigremien Freunde verschaffen. Ein reine Mehrheitswahlrecht wie in UK, besser noch wie inF mit Stichwahlen wäre mir bedeutend symphatischer.
Inmare 31.08.2010
Schleswig-Holstein hat nicht, wie im Artikel erwähnt, ein Fünf-Parteien-System, sondern ein neuentstandenes (und vor der Wahl zu erwartendes) Sechs-Parteien-System.
Schleswig-Holstein hat nicht, wie im Artikel erwähnt, ein Fünf-Parteien-System, sondern ein neuentstandenes (und vor der Wahl zu erwartendes) Sechs-Parteien-System.
Benjowi 31.08.2010
Letztlich sind Überhangmandate eine Komponente des Mehrheitswahlrechts, die in das Verhältniswahlrecht sozusagen hineinragt. Dadurch wirkt sie im Allgemeinen stabilisierend, was durchaus ein Wert an sich ist, wenn man sich die [...]
Letztlich sind Überhangmandate eine Komponente des Mehrheitswahlrechts, die in das Verhältniswahlrecht sozusagen hineinragt. Dadurch wirkt sie im Allgemeinen stabilisierend, was durchaus ein Wert an sich ist, wenn man sich die elenden Auswirkungen eines echten Verhältniswahlrechts z.B. in der Weimarer Republik bezüglich instabiler Regierungen vor Augen führt. Solche Szenarien werden zwar durch die 5 % Hürde unwahrscheinlicher, aber zusätzliche stabilisierende Elemente sind durchaus auch nützlich. Nichts zum Beispiel schlimmer gewesen, wenn es im Laufe der gerade halbwegs überstandenen Finanzkrise auch noch eine politische Patt-Situation mit einer handlungsunfähigen Regierung gegeben hätte-ein Desaster des ganzen Staates hätte daraus werden können!
Thomas Kossatz 31.08.2010
Sie müssen enweder Anhänger der CDU, derSPD oder der PDS in Ostdeutschland sein. Ihre Meinungäußerung enthält eine ganze Anzahl von Fehlern. 1.) Ein reines Verhältniswahlrecht bevorteilt NICHT kleine Parteien. Es gibt [...]
Zitat von Europa!Die Engländer mit ihrem - nach unserem Empfinden - extrem "ungerechten" Wahlsystem wissen das. Genauso die Amerikaner mit ihrem völlig veralteten, völlig uneinheitlichen System. Unser relativ sehr viel jüngeres Wahlsystem mit seiner Mischung aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl hat sich hervorragend bewährt. Das Verhältniswahlrecht begünstigt kleinere Parteien und Koalitionen, das Persönlichkeitswahlrecht (mit den Überhangmandaten)und die 5%-Klausel geben der jeweils stärksten Partei einen kleinen Vorteil, der zur Regierungsbildung auch notwendig ist.
Sie müssen enweder Anhänger der CDU, derSPD oder der PDS in Ostdeutschland sein. Ihre Meinungäußerung enthält eine ganze Anzahl von Fehlern. 1.) Ein reines Verhältniswahlrecht bevorteilt NICHT kleine Parteien. Es gibt vielmehr das Verhältnis der abgegebenen Stimmen richtig wieder. Bis vor kurzem haben in Schleswig Holstein kleine Parteien ZUSÄTZLICH darunter gelitten, dass bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate durch das Verfahren d'Hondt die Stärkste Partei krass bevorteilt wurde. 2.) Ihr Vergleich mit Mehrheitswahlsystemen ist gleich mehrfach schief: In Schleswig-Holstein schreibt die Landesverfassung ein Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ausdrücklich vor. Man kann nicht einerseits die Wahl aus Verfassungsgründen für quasi ungültig erklären, um dann den Verfassungsbruch zum Verfassungsrecht zu erheben. England wird sein obsoletes Wahlsystem im übrigen wohl reformieren, eine Volksabstimmung ist anberaumt. 3.) Jedes Wahlsystem hat einen Bereich, in dem es ganz zutreffende Ergebnisse produziert. Westdeutschland hatte lange ein 3-Parteiensystem, in dem vergleichsweise wenige Überhangmandate entstanden. In einem homogenen Parteiensystem mit 5 oder 6 Parteien genügen jedoch oft Ergebnisse von deutlich unter 40%, ein Direktmandat zu erhalten. Es kann nicht verwundern, dass es zu einer Schieflage kommt, wenn eine Partei mit 38% der Stimmen 50 % der Direktmandate errringt. Unter dem Vorwand, es sei zu teuer Ausgleichsmandate zu vergeben, werden diese nicht oder nur teilweise ausgeglchen. Zehn Bundestagsabgeordnete mehr dürften etwa soviel kosten wie ein mittelmäßiger Bundesligaspieler. Auf der Internetseite WWW.Wahlrecht.de werden verschiedene Lösungen vorgestellt. Ich persönlich bevorzuge die Reduzierung der Wahlkreise in Deutschland. Wen die Listen der Parteien stören, der kann sich für das kumulieren und panaschieren aussprechen. Selbst öffentlich Vorwahlen wären möglich. In Schleswig Holstein haben CDU und SPD in der letzten Wahlperiode genau das Wahlrecht geschaffen, dass jetzt vor Gericht gescheitert ist. Sie, und nur sie haben profitiert. Und nur bei Ihnen findet man Anhänger eines Wahlysystems, das den Wählerwillen verzerrt. Übrigens habe ich als "Freier Wähler" bei der vorletzten Kommunalwahl für 8 % der Stimmen 1 Mandat bekommen, die CDU für 42 % 10 Mandate. Der Gemeinderat hat 19 Mitglieder. Für 42% der Stimmen 52% der Mandate. Bitte verschonen sie mich mit dem "bewährten Wahlrecht". Ich habe es anders erlebt. Der Vorsitzende des Bundestagsausschuss für Wahlprüfung und Immunität habe ich auf Abgeordneten watch hierzu eine FRage gestellt. Nach einem Jahr bekam ich eine mail, ob dieAntwort noch von Interesse sei. Inzwischen war klar, dass auch die letze Bundestagswahl mit einem mangelhaften Wahlrecht durchgeführt wurde.
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Zur Person
Zeppelin Universität
Joachim Behnke ist Professor für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist das Thema Wahlsysteme.






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