Düsseldorf/Schwerin/Berlin - Nach dem Volksentscheid in Bayern wird ein umfassender Nichtraucherschutz auch in anderen Bundesländern diskutiert. In Nordrhein-Westfalen etwa wollen die Grünen im Düsseldorfer Landtag ein strengeres Rauchverbot durchsetzen. "Wir wollen keinen Schnellschuss, streben aber eine Neuregelung in NRW an", sagte der Grünen-Landesvorsitzende Sven Lehmann am Montag in Düsseldorf.
Die Chancen für eine Umsetzung im bevölkerungsreichsten Bundesland stehen nicht schlecht. In NRW ist eine rot-grüne Minderheitsregierung geplant. "Mit allen Fraktionen im Landtag" wolle man sprechen, um eine möglichst breitgetragene Neuregelung erreichen zu können, sagte Lehmann. "Die Bürger in Bayern haben gezeigt, dass die Politik nicht vor der Tabaklobby einknicken darf", fügte der Grünen-Politiker hinzu. Ziel der Grünen sei ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie. Auch bei Volksfesten solle es keine Ausnahmen geben. Das von der bisherigen schwarz-gelben Landesregierung umgesetzte Nichtraucherschutzgesetz sei völlig unzureichend und biete keinen ausreichenden Schutz.
Am Sonntag hatte Bayern in einem Volksentscheid für Deutschlands strengstes Rauchverbot gestimmt. Die Initiatoren kündigten nach ihrem Erfolg an, bundesweit aktiv werden zu wollen. Der Ausgang des Volksentscheids in Bayern habe gezeigt, dass die Bürger einen klaren Nichtraucherschutz wollten, sagte Sebastian Frankenberger, Sprecher des Aktionsbündnisses "Ja zum Nichtraucherschutz" zur Begründung.
Ab 1. August ist nach dem Ausgang des Volksentscheids im Freistaat das Rauchen in der Gastronomie vollständig verboten. Die bisherigen Ausnahmen für abgetrennte Gasträume, kleine Kneipen und Bierzelte wurden gestrichen. Lediglich auf dem diesjährigen Oktoberfest darf noch einmal in den Bierzelten geraucht werden. Die Beteiligung an dem Volksentscheid betrug allerdings nur 37,7 Prozent.
Der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder begrüßte den Ausgang des Referendums als "gute Entscheidung". Es handle sich nicht um eine Niederlage der CSU, sagte er am späten Sonntagabend im Bayerischen Fernsehen. Die Politik habe ohnehin keine befriedigende Entscheidung getroffen. Nun habe das Volk als Souverän abschließend entschieden. Die Staatsregierung habe sich im Vorfeld des Volksentscheids bewusst neutral verhalten.
Bund plant keine Einheitslösung
Ob es eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird, erscheint fraglich. Nach dem bayerischen Volksentscheid strebt der Bund keine für alle Länder verbindliche Regelung an. "Nichtraucherschutz ist Sache der Länder", sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) am Montag in Berlin. Daher seien weder eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung noch ähnliche, bundesweit verbindliche Vorschriften geplant.
Die Signale aus anderen Bundesländern fallen unterschiedlich aus. In Mecklenburg-Vorpommern plädiert die Landesregierung für eine bundesweit einheitliche Lösung. "Der jetzige Flickenteppich ist alles andere als zeitgemäß und entspricht nicht den gesundheitspolitischen Erfordernissen", sagte Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss (SPD) am Montag in Schwerin. Unabhängig davon werde die Wirkung des in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Gesetzes kontinuierlich beobachtet. Änderungen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes seien nicht ausgeschlossen.
Das niedersächsische Gesundheitsministerium sieht dagegen keinen Grund für Nachbesserungen. Die niedersächsische Regelung schütze die Nichtraucher, ohne die Raucher zu diskriminieren, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Hannover. "Wir haben das Gesetz erst Anfang des Jahres überprüft und sehen keinen Grund, daran zu rütteln", fügte die Sprecherin hinzu. Auch eine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz lehnt Niedersachsen den Angaben zufolge ab.
In Niedersachsen ist das Rauchen seit 1. August 2007 in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. Allerdings ist die Einrichtung von Raucherräumen in der Gastronomie erlaubt. Außerdem darf in sogenannten Eckkneipen mit einer Fläche bis zu 75 Quadratmeter geraucht werden.
Kein Handlungsbedarf in Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein
Auch der Bremer Gesundheitssenator sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. "Wir sind mit unserem Nichtraucherschutzgesetz sehr zufrieden", sagte am Montag ein Sprecher des Senats. Für eine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz sei Bremen aber gesprächsbereit. Zudem stehe es den Bürgern offen, sich mit einem Volksbegehren oder bei der Bürgerschaftswahl für eine Verschärfung des Nichtraucherschutzes einzusetzen.
In Bremen ist das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Behörden und Diskotheken verboten. In Gaststätten ist das Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen erlaubt. Auch bei Großereignissen wie etwa dem Bremer Sechstagerennen darf nur in separaten Räumen geraucht werden. In Bremer Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten ist das Rauchen schon seit 2006 verboten. Ausgenommen von dem Rauchverbot ist den Angaben zufolge die traditionelle Schaffermahlzeit. Nach dem fünfstündigen Essen rauchen die Gäste nach Art der alten Schiffer Tabak in langen weißen Tonpfeifen.
In Schleswig-Holstein sieht man derzeit keinen Handlungsbedarf. "Anders als in Bayern ist die Regelung in Schleswig-Holstein mit Augenmaß vorgenommen worden", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Die wenigen Ausnahmen etwa "für kleinere Einraumkneipen oder für Festzelte tragen der Entscheidungsfreiheit von Gästen und Wirten Rechnung".
Hessen strebt ebenfalls keine Gesetzesänderung an. Mit der eigenen Regelung sei ein "abgewogener Kompromiss" für die Bürger und Gastwirte erzielt worden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Dies sei ausreichend, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Zudem gebe es seit der jüngsten Änderung des hessischen Nichtraucherschutzes im März lediglich "geringfügige Ausnahmen" von dem bestehenden Rauchverbot. Diese Regelung werde von der Bevölkerung und den Gastronomen im Land gleichermaßen akzeptiert.
Im März hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition das Rauchverbot gelockert. Laut Gesetz ist das Rauchen in "getränkegeprägten Gaststätten" bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern gestattet. Durch eine Kennzeichnung der Lokale soll für die Bürger ersichtlich sein, ob es sich um eine "Raucherkneipe" handelt. Die Betreiber können entscheiden, ob sie das Rauchen in Eckkneipen, in vollständig abgetrennten Nebenräumen, in Spielbanken und für geschlossene Gesellschaften erlauben.
hen/ddp/apn
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema Rauchen | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH