Antrag in Karlsruhe: NPD lässt ihre Verfassungstreue gerichtlich prüfen

Die NPD steht unter Druck, der Ruf nach einem Verbot der rechtsextremen Partei wird immer lauter. Jetzt zieht sie selbst vor das Verfassungsgericht. Sie will sich höchstrichterlich bestätigen lassen, dass sie verfassungstreu ist - ein einmaliger Vorgang.

Demo-Teilnehmer mit NPD-Fahne: Antrag in KarlsruheZur Großansicht
dapd

Demo-Teilnehmer mit NPD-Fahne: Antrag in Karlsruhe

Karlsruhe - Die NPD prescht vor: Inmitten der Debatte über ein neues Verbotsverfahren hat die rechtsextreme Partei beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag vorgelegt, um ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen. Darin wird das Gericht unter anderem aufgefordert, festzustellen, dass die NPD "nicht verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21, Absatz 2 des Grundgesetzes ist".

Ein Gerichtssprecher bestätigte SPIEGEL ONLINE am Dienstag den Eingang in Karlsruhe. Seit Bestehen der Bundesrepublik sei noch keine Partei mit einem solchen Antrag vorstellig geworden. Wann die Richter darüber entscheiden werden, sei offen.

Die NPD begründete ihr Vorgehen damit, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen, sie sei verfassungswidrig, verletzt würden. Ihren Antrag begründet die Partei mit Artikel 19 des Grundgesetzes, wonach jedem der Rechtsweg offensteht, der "durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird. Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel kündigte an, dass seine Partei den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werde, falls Karlsruhe den Antrag zurückweise.

Nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

"Durchsichtiger und dreister Versuch"

Politiker billigten dem NPD-Antrag keine großen Aussichten auf Erfolg zu. Es handle sich um "den durchsichtigen und dreisten Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger der WAZ.

Seit im vergangenen November die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) aufflog, steht die NPD unter Druck. Mittlerweile haben sich für ein Verbot der rechtsextremen Partei 14 von 16 Bundesländern ausgesprochen - sie drängen auf ein neues Verfahren. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) befürchtet, dass ein neuer Versuch vor dem Bundesverfassungsgericht wieder erfolglos bleiben und der NPD Auftrieb geben könnte. Die Minister wollen Anfang Dezember über einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot entscheiden.

Das erste Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil die Behörden V-Männer in der NPD hatten. Dieses Mal wollen die Minister nur Beweismaterial zu staatsfeindlichen Umtrieben der Partei einreichen, das ohne Mitwirkung von Spitzeln zustande kam.

Friedrich warnt vor rechtsterroristischen Gruppierungen

Ein Jahr nach dem Auffliegen der NSU sieht Innenminister Friedrich Rechtsterrorismus als ernsthafte Bedrohung an. "Die Gefahr geht weiterhin von radikalisierten Einzeltätern und von Kleinstgruppen aus", sagte er am Dienstag auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Insbesondere die verbreitete Affinität zu Waffen, Sprengstoff und Wehrsport bei den Rechtsextremisten berge erhebliches Gefährdungspotenzial.

Friedrich räumte erneut "Fehler und Versäumnisse" bei den Ermittlungen zur Mordserie des NSU ein. Entscheidend sei jetzt die Verzahnung in der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Auch BKA-Präsident Jörg Ziercke räumte ein, es habe Fehler gegeben. Er wies aber den Vorwurf zurück, bei den Ermittlungen rechtsextreme Spuren ausgeblendet zu haben: "Die deutsche Polizei ist nicht auf dem rechten Auge blind."

heb/dpa/dapd

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  • Dienstag, 13.11.2012 – 16:09 Uhr
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NPD - Partei der Schläger
dapd

Das Bekanntwerden der Morde der Zwickauer Terrorzelle hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu belebt. Die Rechtsextremisten dementieren zwar vehement jeden Kontakt zu dem Trio und distanzieren sich öffentlich von Gewalt. Doch unter den Funktionären sind verurteilte Hetzer und Schläger.






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