Verleumdung: Bewährungsstrafe für NPD-Vize Pastörs

Richter des Amtsgerichts Schwerin haben den NPD-Vizechef Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In einer Landtagsrede hatte er Holocaust-Opfer diffamiert.

NPD-Bundesvize Pastörs (l.) und sein Anwalt: Verurteilt wegen VerleumdungZur Großansicht
dapd

NPD-Bundesvize Pastörs (l.) und sein Anwalt: Verurteilt wegen Verleumdung

Schwerin - Der stellvertretende Bundesvorsitzende der NPD, Udo Pastörs, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Schweriner Amtsgericht bestätigte damit, dass der Politiker mit einer Hetzrede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Opfer der Nazi-Diktatur im Dritten Reich verunglimpft hat. Außerdem habe er die Überlebenden verleumdet.

Videoaufnahmen und Rednerprotokolle belegen, dass Pastörs vor etwa zweieinhalb Jahren eine Veranstaltung zum Gedenken der Holocaust-Opfer als "Einseitigen Schuldkult" und ein "Betroffenheitstheater" bezeichnet hat. Auch die Formulierungen "Auschwitzprojektion" und "Sieg der Lüge über die Wahrheit" verwendet Pastörs in der Rede.

Das Gericht folgt mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert: Der NPD-Abgeordnete habe den politischen Gegner angegriffen, aber niemanden verleumdet oder verunglimpft, so die Argumentation.

Pastörs wurde bereits 2010 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Damals hatte er auf einer Aschermittwochs-Veranstaltung Juden und Türken verunglimpft.

jls/dpa

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insgesamt 6 Beiträge
wiseguyno1 16.08.2012
Also wenn er, wie im Bericht beschrieben, bereits 2010 wg. einer ähnlichen Hetzrede verurteilt wurde, dann muss man sich fragen, ob eine erneute Bewährungsstrafe hier sinnvoll erscheint?!
Zitat von sysopRichter des Amtsgerichts Schwerin haben den NPD-Vizechef Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In einer Landtagsrede hatte er Holocaust-Opfer diffamiert. NPD-Politiker Udo Pastörs zu Bewährung verurteilt - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,850423,00.html)
Also wenn er, wie im Bericht beschrieben, bereits 2010 wg. einer ähnlichen Hetzrede verurteilt wurde, dann muss man sich fragen, ob eine erneute Bewährungsstrafe hier sinnvoll erscheint?!
tubelayer53 16.08.2012
Hat der Herr ja milde Richter gefunden. Wie konnten sie - angesichts einer so offensichtlicher Wiederholungsgefahr aufgrund Ablehung des Rechtsstaats - ein so lächerliches Urteil fällen? Der Abschreckungseffekt ist doch auch [...]
Zitat von sysopRichter des Amtsgerichts Schwerin ...
Hat der Herr ja milde Richter gefunden. Wie konnten sie - angesichts einer so offensichtlicher Wiederholungsgefahr aufgrund Ablehung des Rechtsstaats - ein so lächerliches Urteil fällen? Der Abschreckungseffekt ist doch auch wichtig. Das wird auf dem rechten Rand als verdeckte Zustimmung zu dieser "Politik" ankommen.
ralf_si 16.08.2012
DAS frage ich mich auch, wenn in Bremen Urteile gegen straffällig gewordene M-Clan-Mitglieder ergehen... Sie sehen, das ist keine einseitige Geschichte.
Zitat von tubelayer53Wie konnten sie - angesichts einer so offensichtlicher Wiederholungsgefahr aufgrund Ablehung des Rechtsstaats - ein so lächerliches Urteil fällen? Der Abschreckungseffekt ist doch auch wichtig.
DAS frage ich mich auch, wenn in Bremen Urteile gegen straffällig gewordene M-Clan-Mitglieder ergehen... Sie sehen, das ist keine einseitige Geschichte.
maledicto 16.08.2012
Wie kann es angehen, dass jemand, der auf Bewährung ist, innerhalb der Bewährungsfrist eine einschlägige Straftat begeht und trotzdem wieder nur eine Bewährungsstrafe erhält. Was muss so jemand denn tun, damit er tatsächlich [...]
Zitat von sysopRichter des Amtsgerichts Schwerin haben den NPD-Vizechef Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In einer Landtagsrede hatte er Holocaust-Opfer diffamiert. NPD-Politiker Udo Pastörs zu Bewährung verurteilt - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,850423,00.html)
Wie kann es angehen, dass jemand, der auf Bewährung ist, innerhalb der Bewährungsfrist eine einschlägige Straftat begeht und trotzdem wieder nur eine Bewährungsstrafe erhält. Was muss so jemand denn tun, damit er tatsächlich mal hinter Gitter muss? Aber es handelt sich ja nur um einen Nazi. Mit denen geht der deutsche Staat ja schon aus Tradition pfleglich um. Hätte es sich in diesem Fall um einen linken Demonstranten auf einer Anti-G8 Demonstration gehandelt, säße der schon lange im Knast. Deutschland beweist immer wieder, dass die Nazizeit noch nicht vorbei ist.
menkenke 17.08.2012
Das kann angehen, weil das Urteil des AG Saarbrücken noch nicht rechtskräftig ist und Pastörs daher bislang. NICHT als vorbestraft gilt. Bei rechtskräftiger Vorstrafe hätte der Fall anders gelegen.
Das kann angehen, weil das Urteil des AG Saarbrücken noch nicht rechtskräftig ist und Pastörs daher bislang. NICHT als vorbestraft gilt. Bei rechtskräftiger Vorstrafe hätte der Fall anders gelegen.
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  • Donnerstag, 16.08.2012 – 15:03 Uhr
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dapd

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