Von Hubert Gude
Die Expertise, die Uwe Schünemann im September in Auftrag gab, sollte für den niedersächsischen CDU-Innenminister so etwas wie die letzte Ausfahrt auf dem Weg nach Karlsruhe werden.
Trotz der mehr als tausend Seiten umfassenden Sammlung von Schmuddelzitaten und Belegen für die verfassungsfeindliche Natur der braunen Partei wollte der niedersächsische CDU-Innenminister nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die NPD verbieten zu lassen. Schünemann gehörte, gemeinsam mit Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und einigen CDU-Kollegen, zu den wenigen Bremsern der Bewegung. Was sie umtrieb, war die Angst, sie könnten in Karlsruhe genauso scheitern wie Otto Schily, dessen Antrag im Frühjahr 2003 gar nicht erst zugelassen wurde, weil die NPD bis in die Spitze von V-Leuten durchsetzt war.
Seit das Gutachten von Franz-Wilhelm Dollinger, Vizepräsident des Karlsruher Sozialgerichts, vorliegt, ist Schünemann auf Kurs. Bereits beim ersten NPD-Verbotsverfahren war Dollinger beim Bundesverfassungsgericht als Referent dabei, er gilt als ausgewiesener NPD-Experte. Statt Argumente für eine Kehrtwende auf den letzten Metern zu liefern, sieht der renommierte Richter echte Verbotschancen in einem Verfahren. Und Schünemann tritt prompt ein in die Riege der NPD-Verbotsbefürworter: Der Antrag sei ein "politisches Gebot", schrieb Schünemann gestern in einem Brief an Friedrich. Ende kommender Woche, wenn die Ministerpräsidenten über ein Verfahren beraten, wird Niedersachsen auf der Seite der Befürworter stehen. Dass ein Antrag formuliert wird, ist nach der Dollinger-Expertise noch wahrscheinlicher geworden.
Auf die Berichte der V-Leute bewusst verzichtet
Das etwa hundert Seiten umfassende Papier ist die erste juristische Bewertung der Materialsammlung der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern. Auf die Berichte ihrer V-Leute haben die Inlandsgeheimdienste für diesen Anlauf bewusst verzichtet. Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium einen 64-seitigen Bericht, der auch geheimdienstliches Quellenmaterial enthielt, aussortiert. Das Material sollte sauber sein. Offenbar ist es aber auch so stark genug, damit es in Karlsruhe Bestand haben könnte.
"Die Ziele der NPD sind bei der gebotenen Gesamtbetrachtung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar", heißt es in einer siebenseitigen Zusammenfassung des Gutachtens. Dollinger spricht von einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" von mehr als 50 Prozent, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen wird.
Detailliert setzt sich der Jurist mit den verfassungswidrigen Aspekten der NPD-Ideologie auseinander:
Aber auch ohne Verbindungen zum "Nationalsozialistischen Untergrund" zeichne sich die NPD durch eine "intensive Umsturz- und Gewaltrhetorik" aus. Dollinger verweist auf das "Konzept der Schlacht oder des Kampfes um die Straße". Das System solle notfalls auch gewaltsam mit Hilfe "politischer Soldaten" überwunden werden. Was das Ausmaß der Gewaltbejahung angeht, da gebe es jedoch innerhalb der Partei Differenzen. Es sei aber wahrscheinlich, dass man der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht anhand des Materials eine "latente und zuweilen auch offene Bereitschaft zur Gewaltanwendung im politischen Kampf als letztes Mittel" nachweisen könne.
Als "Verfahrensrisiken" beurteilt Dollinger allerdings die Zusammensetzung des Karlsruher Senats. Wenn einzelne Richter während des Verbotsverfahrens aus dem Gremium ausscheiden, dürfen sie nicht ersetzt werden. Das bestimmen die sogenannten Quorumsregeln. Für ein Verbot müssen schließlich zwei Drittel der Verfassungsrichter votieren.
Ein zweites Problem sieht Dollinger bei den V-Leuten. Zu Beginn der Materialsammlung hatten die Innenminister vereinbart, alle V-Leute in Führungspositionen der NPD abzuschalten. Ob das wirklich geschehen ist, sei laut Dollinger letztlich eine "nicht zu beurteilende Frage".
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