Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Karlsruhe - Formal sollte es ja nur um das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gehen. Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplante Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt, erklärte Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem gleich zu Beginn, sei "nicht" Gegenstand des Verfahrens.

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts: Ihre Fragen zeigten deutliche Kritik am NRW-Gesetz
Schon in seiner Einführung orakelte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, die "hier zu erörternden und zu entscheidenden Verfassungsfragen" würden "möglicherweise weit über die hier streitgegenständlichen Vorschriften hinaus Bedeutung erlangen".
Ausdrücklich nannte Papier neben den gängigen Grundrechten auf Schutz der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den "grundrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen informationstechnischen Systems".
Muss ein neues Grundrecht her?
Bemerkenswert ist daran, dass diese Formulierung neu ist, und dass es ein solches Rechtsinstitut explizit bislang noch gar nicht gibt. Schon einmal hat das Verfassungsgericht, im Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983, aus der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht quasi ein neues Grundrecht destilliert: das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung".
Dass die Richter jetzt ähnliches erwägen, machte Papier in seinem Schlusswort deutlich: wie der "Schutz des informationstechnischen Systems" auszusehen habe, woraus er herzuleiten sei und wo seine "legitimen Schranken" liegen, sei "eine der Hauptleistungen", die das Urteil zu erbringen habe.
Nach dem Gang der Verhandlung ist kaum zu erwarten, dass die Verfassungsrichter die Hürden für staatliche Eingriffe in ein solches IT-Grundrecht niedrig ansetzen werden. Äußerst bissig und in seltener Eintracht fragten die Verfassungsrichter immer wieder nach: erst beim Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Passauer Rechtsprofessor Dirk Heckmann, den CDU-Mitglied Papier quasi im Alleingang erledigte ("Gestatten Sie mir die Frage, ob wir vom gleichen Gesetz ausgehen?"), dann auch bei den Vertretern des Bundes, vor allem von Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz.
So wollte Papier von BKA-Präsident Jörg Ziercke ausdrücklich bestätigt haben, dass bei der für das BKA vorgesehenen Online-Durchsuchung die gesamte Festplatte ins Visier genommen wird - und nicht, wie von Heckmann für die nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Variante behauptet, nur die Internet-Kommunikation.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema Online-Durchsuchung | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH