Flugtauglichkeit von Piloten EU-Kommission rügte schon vor Monaten lasche Aufsicht der Behörden
Das Luftfahrtbundesamt hat den Gesundheitscheck von Piloten offenbar nicht ausreichend überwacht: Die EU-Kommission hat Deutschland bereits vor Monaten zu besseren Kontrollen aufgefordert. Nun droht eine EU-Klage.
Schon Monate vor dem Absturz der Germanwings-Maschine hat die EU-Kommission Deutschland wegen einer zu laschen Aufsicht über die Flugtauglichkeit von Piloten gerügt.
Bereits im November vergangenen Jahres schickte die EU-Behörde einen Brief an Deutschland und forderte, das zuständige Luftfahrtbundesamt (LBA) müsse die Airlines bei den Gesundheitschecks schärfer überwachen. Das verlautete am Mittwoch aus Kreisen der Brüsseler EU-Kommission. Zuvor hatte das "Wall Street Journal" darüber berichtet.
Die EU-Kommission rügte demnach, dass die Behörden die Ausstellung von Flugtauglichkeitsbescheinigungen für Piloten zu wenig kontrollierten. Dies entspreche nicht den EU-Regeln, hieß es aus Brüssel. Grundlage für den Brief seien Beschwerden der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) gewesen.
Die EASA bemängelte, dass das deutsche Luftfahrtbundesamt zu wenig Personal vorhalte, zu wenig Zugang zu medizinischen Akten habe und Ärzte und Medizinzentren, die die Tests durchführten, zu wenig überwache.
Checks bescheinigen Piloten körperliche Fitness
Die EU-Kommission bestätigte auf Anfrage nur, dass sie auf Basis von EASA-Empfehlungen "eine Reihe von Fragen" an die deutschen Behörden zur Flugsicherheit gestellt habe. Die EU-Kommission werte derzeit die Antwort aus Deutschland aus.
"Wenn die Abhilfemaßnahmen nicht den EU-Standards entsprechen, wird die EU-Kommission die notwendigen Schritte einleiten", teilte die Behörde mit. Der nächste Schritt wäre eine Klage gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Vertrags.
Das EU-Recht sieht vor, dass ein beruflicher Einsatz im Cockpit von der Fitness abhängt. Berufspiloten müssen ihre Fitness jährlich bei einem gründlichen Gesundheitscheck durch einen flugmedizinischen Sachverständigen nachweisen - ab dem 40. Lebensjahr sogar alle sechs Monate.
Gibt es psychologische Auffälligkeiten, werden die Piloten an spezielle Luftfahrtpsychologen überwiesen. Bei schwerwiegenden ärztlichen Bedenken droht das Aus im Flugberuf.
Bei dem Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März in den französischen Alpen waren 150 Menschen ums Leben gekommen. Der Co-Pilot soll früher unter Depressionen gelitten haben und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht haben.
sun/dpa