Razzia in Hamburg: Staatsanwalt durchsucht Wohnung von Sterbehelfer Kusch

Hamburgs einstiger Justizsenator Roger Kusch hat Ärger mit der Staatsanwaltschaft: Ermittler durchsuchten zwei Wohnungen und das Büro des Sterbehelfers auf der Suche nach verschreibungspflichtigen Medikamenten. Bei einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz droht Kusch eine Haftstrafe.

Hamburg - Die Ermittler kamen ohne Ankündigung: Nach der Sterbehilfe für vier Menschen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Büro und Wohnungen des früheren Justizsenators der Hansestadt, Roger Kusch, durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Die Behörde prüfe, ob Kusch verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben habe. Die Ermittler hätten "einiges Beweismaterial" beschlagnahmt. Die Auswertung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sterbehelfer Kusch: Anwesend und kooperativ
DDP

Sterbehelfer Kusch: Anwesend und kooperativ

Die Beamten nahmen Kuschs Hamburger Wohnung und Anwaltsbüro - zugleich Sitz seines Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe" - sowie eine Nebenwohnung in seiner früheren Heimat Stuttgart unter die Lupe. Die Räume seien bereits am Donnerstagnachmittag durchsucht worden, sagte Möllers. "Herr Kusch war anwesend und kooperativ."

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt.

Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland
Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Rein äußerlich sei die Frau "völlig unversehrt" gewesen, sagte Möllers. Die Rechtsmediziner hätten bei ihr aber eine hohe Dosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments entdeckt: "Sie ist aufgrund einer Überdosis dieses Mittels zu Tode gekommen. Sie selbst hatte aber aus unserer Sicht keine Veranlassung, sich ein Malaria-Medikament zu besorgen." Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz kann laut Möllers mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Bereits im Juni hatte Kusch nach eigener Aussage einer 79 Jahre alten Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Rentnerin hatte Kusch zufolge ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel eingenommen. Die Ermittlungsbehörde hatte den Tod der Frau nach deren Obduktion als normalen Suizid ohne Fremdbeteiligung eingestuft.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Manche Sterbewillige fahren deshalb in die Schweiz, um sich etwa durch den Verein Dignitas beim Sterben helfen zu lassen.

ffr/dpa

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