Hamburg - Als Konsequenz aus der Mordserie der Thüringer Neonazis fordert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Reformen für die Bundesanwaltschaft und den Datenschutz.
"Ich kann mir vorstellen, die Kompetenzen des Generalbundesanwalts zu stärken, wenn die Ermittlungen bei einem Fall im Bereich schwerer Kriminalität die Landesgrenzen überschreiten", sagte Friedrich dem SPIEGEL. Damit soll verhindert werden, dass die Staatsanwaltschaften der Länder wie im Fall der Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe den größeren Zusammenhang einer Verbrechensserie übersehen.
Das Terroristen-Trio hatte 13 Jahre lang in Thüringen im Untergrund gelebt und im gesamten Bundesgebiet mehrere Straftaten begangen. Unter anderem sollen sie gezielt türkische Imbissbetreiber und Kleinunternehmer getötet haben. Die Ermittlungsbehörden hatten die Taten jahrelang nicht mit einem rechtsextremen Hintergrund in Verbindung gebracht.
Reformbedarf sieht Friedrich auch bei der Speicherung von Daten zu Verdächtigen. Bislang bewahrt der Verfassungsschutz Angaben über Verdächtige noch fünf Jahre auf. "Das ist zu kurz", sagte Friedrich. Der Minister will künftig bei den Speicherfristen nicht mehr zwischen gewalttätigen und anderen Extremisten unterscheiden, wie dies bislang geschieht.
Zugleich kündigte er an, das Innenministerium wolle angesichts der Neonazi-Mordserie die offiziellen Opferzahlen prüfen, die die Sicherheitsbehörden bislang für rechtsextreme Gewalttaten führen. "Im Licht der aktuellen Ereignisse werden wir möglicherweise auch den einen oder anderen Fall neu bewerten müssen", sagte der CSU-Mann. Während die Sicherheitsbehörden bislang nur von 46 Todesopfern durch rechtsextrem motivierte Gewalt sprechen, gehen unabhängige Schätzungen von rund 140 Fällen aus.
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