Berlin - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März "einen Kriterienkatalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht" vorlegen. Auf dieser Basis könne dann "konkret mit der Beweissammlung gestartet werden", sagte er der "Leipziger Volkszeitung".
Sollte sich herausstellen, dass die Neonazi-Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) "eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen", sagte Friedrich. Falls es sich nur um ideologische Partner handele, "würde es deutlich schwieriger".
Bei der Beweissammlung für den Verbotsantrag "wird dann klar sein, dass die V-Leute abgeschaltet sind, die für die Informationssammlung eine Rolle spielen könnten". Allerdings, so kündigte Friedrich an, werde man mit V-Leuten der Sicherheitsdienste weiter den versuchten "Reinwaschungsprozess" der NPD beobachten.
Der Minister verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch das vierköpfige Gremium abgesegnet. Die Fachleute sollen sich darum kümmern, dass Pannen und Versäumnisse der Behörden bei der Fahndung nach der rechtsextremen Zwickauer Zelle möglichst lückenlos aufgeklärt werden.
Grundlage dafür sollen auch die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse im Thüringer Landtag und im Bundestag sein, die kürzlich ihre Arbeit aufnahmen. Der Ausschuss in Berlin traf sich am Donnerstag zu seiner ersten regulären Arbeitssitzung, um in einer nichtöffentlichen Sitzung erste Beweisanträge zu beschließen.
Das Gremium die Bund-Länder-Expertenkommission zu einem gemeinsamen Treffen einladen, sagte der Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD). Auch ein Treffen mit den Mitgliedern des Ausschuss des Thüringen Landtag werde angestrebt.
Den Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Das Trio stammt aus Thüringen, tauchte 1998 unter und operierte anschließend vom sächsischen Zwickau aus. Die große Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden die drei nicht im Visier hatten.
Derzeit sitzen neben der Hauptverdächtigen Zschäpe fünf mutmaßliche Helfer der Zwickauer Zelle in Untersuchungshaft. Böhnhardt und Mundlos waren Anfang November 2011 bei einem Bankraub im thüringischen Eisenach von der Polizei aufgespürt worden und hatten sich getötet.
heb/AFP/dpa/dapd
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