Von Dietmar Hipp
Hamburg - Erstaunen in der Affäre um Bundespräsident Christian Wulff: Mehrere Strafrechtler wundern sich darüber, dass bisher keine Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten will. Das sei "allenfalls justizpsychologisch zu erklären", sagt der Münchner Strafrechtsprofessor und Strafverteidiger Klaus Volk.
Nach dem Straftatbestand der Vorteilsannahme solle ja "nicht die Käuflichkeit, sondern bereits der Anschein der Käuflichkeit vermieden werden". Angesichts immer neuer Details um Zuwendungen von Unternehmern und Firmen, die von Wulffs Dienstgeschäften mittelbar oder unmittelbar profitierten, sei es "durchaus mal an der Zeit, das Ganze strafrechtlich aufzudröseln". Kurz gesagt bedeute eine strafbare Vorteilsannahme den rechtswidrigen Tausch von Vorteilen. Wenn jemand "häufig solche Tauschgeschäfte gemacht" habe, dann dürfe er sich normalerweise "nicht wundern, wenn in einem Ermittlungsverfahren geprüft wird, ob das noch mit rechten Dingen zugegangen" sei.
Auch Volks Hamburger Kollege Thomas Rönnau von der Bucerius Law School in Hamburg ist der Meinung, ein Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme lasse sich in der Causa Wulff "nicht so einfach vom Tisch wischen". Der Straftatbestand sei inzwischen "sehr weit gefasst", so dass es nicht einmal auf einen Zusammenhang mit einer bestimmten Diensthandlung ankäme. Ob sich der Bundespräsident strafbar gemacht habe, hänge von sehr vielen Details ab, sagt der Jurist. "Seriös strafrechtlich bewerten" lasse sich das auch von einer Staatsanwaltschaft "erst, wenn man die Vorgänge genau ermittelt hat, aber kaum in einem so frühen Stadium".
"Nicht nach dem gleichen Maßstab gemessen"
Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Katharina Beckemper bezeichnet es als "auffallend", dass bei "relativ ähnlichem Sachverhalt" bei Wulff und seinem ehemaligen Sprecher und Vertrauten Olaf Glaeseker "offenbar nicht nach dem gleichen Maßstab gemessen" werde. Anderen Beamten muteten die Behördenleitungen zum Teil zu, "bei Außenprüfungen nicht einmal mehr eine Tasse Kaffee" anzunehmen. Sie als Dozentin würde sich von einem Doktoranden "noch nicht einmal zu einem Teller Pasta" einladen lassen, um sich nicht dem Verdacht strafbarer Vorteilsannahme auszusetzen. Da sei es "sehr verwunderlich", dass die Behörden im Fall Wulff solchen Langmut bewiesen.
Der Bochumer Strafrechtsprofessor Klaus Bernsmann, selbst ein erfahrener Strafverteidiger,hatte bereits Ende Januar im SPIEGEL sein Unverständnis geäußert: Wulff habe sich zu Urlauben einladen lassen und kostenlose Upgrades bekommen, sagte Bernsmann. Für eine Ermittlung brauche es gar keine besondere Gegenleistung des Amtsträgers. Bei den Vorwürfen gegen den Bundespräsidenten handle es sich um den "Klassiker der Vorteilsannahme". "Wenn es um einen Bürgermeister oder einen Landrat ginge, hätte ein Staatsanwalt kaum ein Problem, einen Korruptionsverdacht anzunehmen", so Bernmann. Einen möglichen Hintergrund sieht der Jurist in "einer Art feudalistischem Respekt" vor dem Amt des Bundespräsidenten.
Ermittlungen gegen Glaeseker erst der Anfang?
Auch der Münchner Strafrechtsprofessor Schünemann wies vor einigen Wochen im SPIEGEL darauf hin, dass man den Eindruck bekommen könne, "dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird". Dass auch Wulff gegen das Gesetz verstoßen habe, dafür gebe es immerhin "tatsächliche Anhaltspunkte". Bei der umstrittenen Promi-Veranstaltung "Nord-Süd-Dialog" habe es sich ja "geradezu um Bacchanalien gehandelt". Diese seien "in diffuse, auf Einflussnahme angelegte Strukturen" eingebettet gewesen. Da liege "der Verdacht nahe, dass es nicht nur um den Austausch von Argumenten ging".
Der Gießener Strafrechtsprofessor Thomas Rotsch lieferte im SPIEGEL zumindest eine Erklärung dafür, warum deutsche Staatsanwälte zwar bei Glaeseker derzeit einen Anfangsverdacht erkennen, bei Wulff aber nicht: Die Ermittlungen gegen den Ex-Sprecher seien "möglicherweise nur ein Einstieg, um mal irgendwo anzufangen". Nicht ausgeschlossen sei also, dass über diesen Umweg der Staatschef doch noch ins Visier geraten könne.
Beschwerden gegen Stuttgarter Ermittler
Mehrere Staatsanwaltschaften haben es bisher abgelehnt, Ermittlungen einzuleiten. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Berlin, ob sie ein möglicherweise vergünstigtes Leasingfahrzeug für Präsidentengattin Bettina Wulff untersucht.
Die Kritiker des Bundespräsidenten lassen indes nicht locker: Mittlerweile muss sich auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart mit Wulffs umstrittenem Kredit bei der BW-Bank beschäftigen. Anlass sind mehrere Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft, die sich weigerte, in der Sache zu ermitteln.
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