Von Jan Fleischhauer
Zu den großen Erfolgen der Frauenbewegung gehört die unverzügliche Ächtung sexueller Vergehen. Wer sich dem Verdacht aussetzt, die etablierten Regeln übertreten zu haben, darf auf Verständnis nicht hoffen; das Urteil liegt in der Regel vor, ohne dass ein Gericht zusammentreten muss. Sexuelle Gewalt kennt keine Entschuldigung, wobei sich das Verständnis, was als Gewalt anzusehen ist, ständig weiterentwickelt hat.
Die Ausgangslage im Fall Dominique Strauss-Kahn könnte so gesehen klarer nicht sein: Der Vorwurf lautet auf versuchte Vergewaltigung, also ein kriminelles Delikt, das überall auf der Welt empfindliche Strafen nach sich zieht. Dazu kommt das soziale Gefälle, dem im feministischen Diskurs naturgemäß besondere Beachtung geschenkt wird: Er alt, weiß, und reich - sie jung, schwarz und arm. Diese Kriterien müssten eigentlich genügen, um die Sympathien klar zu verteilen, sollte man meinen. Doch eigenartig, diesmal rät die räsonierende Klasse zu Besonnenheit und Zurückhaltung im Urteil.
Vor allem bei Freunden und Parteigenossen des Sozialisten ist jetzt von der Unschuldsvermutung die Rede, die nicht gewahrt bleibt. Besonderen Unmut erregen dabei die Umstände, unter denen der ehemalige IWF-Chef dem New Yorker Haftrichter vorgeführt wurde: Dass er bei diesem Termin neben gewöhnlichen Kriminellen und Kleindealern zu sitzen kam, gilt den Kritikern des Verfahrens als schändliche Bestrafung. "Man wirft einen Mann nicht so den Hunden vor", erklärte der als reisendes Weltgewissen bestens ausgewiesene Bernard-Henri Levy voller Mitgefühl in der "Zeit".
Man stelle sich vor, der Mann wäre kein führender Sozialist
Man sollte meinen, dass gerade in linken Kreisen das entschiedene Vorgehen der US-Justiz Anerkennung findet. Die Annahme, dass vor den Schranken des Gerichts alle gleich sind, galt schließlich immer als einer der entscheidenden Errungenschaften der Aufklärung, aber offenbar fällt der Abschied von der Klassenjustiz doch schwerer als gedacht, wenn es einen aus den eigenen Reihen trifft. In Frankreich können viele Verteidiger des Beschuldigten in diesem Fall nur einen abscheulichen Auswuchs "puritanischen Irrsinns" sehen beziehungsweise ein "Komplott", um den braven Mann zu erledigen. So weit will man in Deutschland nicht gehen, aber auch hier sind Klagen zu hören über die "beschämende Demütigung" und "Vorverurteilung", wie es am Wochenende in der "taz" hieß, die normalerweise noch die geringste Überschreitung linker Moralnormen unnachsichtig zur Anzeige bringt.
Offenbar spielt bei der Bewertung der Vorgänge die politische Herkunft des Verdächtigen keine unbedeutende Rolle. Dass Strauss-Kahn ein treuer Parteigänger der Linken ist, der bis gestern als Kandidat für das französische Präsidentenamt galt, lässt die Vorwürfe gegen ihn irgendwie in einem anderem Licht erscheinen. Man stelle sich nur einmal vor, der Gast im New Yorker Sofitel wäre kein führender Sozialist, sondern ein Mann der rechten Seite gewesen. Es sind zumindest Zweifel erlaubt, ob die Leitkommentare in vielen Zeitungen dann auch so vorsichtig und abwägend ausgefallen wären.
In der richtigen Gesinnung einen mildernden Umstand zu sehen, hat auf der Linken durchaus Tradition - das gilt offenbar sogar für Sexualdelikte, allen feministischen Proklamationen zum Trotz. Dass Andreas Baader Frauen grundsätzlich nur als "F*****" bezeichnete, hat seinem Status als Revolutionsheld nie Abbruch getan; über diese Verbalattacken, die spätestens im RAF-Knast ins offen Sadistische umschlugen, haben selbst überzeugte Frauenrechtlerinnen großzügig hinweggeschaut. Man muss in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch einmal an Bill Clinton erinnern: Als der US-Präsident eine Praktikantin verführte, lag die Sympathie der Öffentlichkeit nicht etwa bei dem Mädchen, sondern später sogar beim Verführer, der als das eigentliche Opfer angesehen wurde. Clintons Presseleute hatten ganze Arbeit geleistet.
Moral ist eine unzuverlässige Instanz
Selbst Sex mit Minderjährigen erfährt im fortschrittsgesonnenen Milieu mitunter nicht Entsetzen, sondern Solidarität, wenn der Täter als Kulturschaffender ausgewiesen ist und damit als Angehöriger einer Schicht, für die schon immer andere Normen galten. Bis heute besteht gegen den Regisseur Roman Polanski ein internationaler Haftbefehl, weil er 1977 in seinem Haus in Los Angeles eine 13-Jährige missbrauchte und sich dann kurz vor der Urteilsverkündung nach Frankreich absetzte. Doch statt seine Auslieferung zu verlangen, um das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen, forderte die Weltkulturgemeinde die sofortige Freilassung, als ihn die Schweizer Behörden vor zwei Jahren vorübergehend in Haft nahmen. Dass sich die New Yorker Richter jetzt etwas schwertaten, Strauss-Kahn gleich wieder auf freien Fuß zu setzen, hat auch damit zu tun.
Die Gerichtshöfe der Moral kennen keine Strafprozessordnung, hat der Philosoph Herman Lübbe einmal angemerkt. Man kommt deshalb an ihnen zügig zu einem Urteil, was manche durchaus als Vorteil empfinden mögen. Nur ist die Moral eben auch eine sehr unzuverlässige Instanz, wie sich zeigt. Manchmal hat der reguläre Gang der Justiz durchaus seine Vorteile, er ist jedenfalls deutlich unbestechlicher.
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