Leipzig - Das umstrittene sächsische Versammlungsgesetz ist vom Tisch. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig kippte die Regelung. Im Gesetzgebungsverfahren seien gravierende Formfehler begangen worden, entschieden die obersten Richter Sachsens am Dienstag. Damit hatte eine Klage von 52 Landtagsabgeordneten der Linken, Grünen und SPD Erfolg. Sie hielten das Zustandekommen des Gesetzes für unrechtmäßig, weil wichtige Unterlagen im Landtag gefehlt hätten. Zum Beispiel das zugrunde liegende Bundesgesetz. Zudem werteten sie das Gesetz als Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Die Verschärfung des Versammlungsrechtes war im Januar vergangenen Jahres mit den Stimmen der Koalition von CDU und FDP verabschiedet worden. Es war in Windeseile durchgedrückt worden, um einen Nazi-Aufmarsch am 13. Februar in Dresden verhindern zu können. Das hatte jedoch nicht geklappt. Das Verwaltungsgericht Dresden hob damals das Demo-Verbot für die Neonazis auf. Die Begründung: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit habe Vorrang.
Das Gesetz sollte ermöglichen, Demonstrationen an bestimmten Orten zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen. Im Kern ging es dabei um die Dresdner Frauenkirche, das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und Teile der Innenstadt von Dresden speziell am 13. und 14. Februar - dem Jahrestag der Zerstörung der Elbestadt im Zweiten Weltkrieg.
ler/dpa
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