Ein Kommentar von Bettina Röhl
Gabriel spielt sich in seiner Klage über Sarrazins Thesen selbst zum Fachmann für Intelligenz, Genetik, Rassismus, Eugenik, Holocaust, Geschichtswissenschaft, Ethik und Integration auf - für alles auf einmal. Und er benimmt sich tatsächlich wie ein "Hobby-Eugeniker", wenn hier einmal der O-Ton des Chefanklägers zitiert werden darf.
Konkret wirft Gabriel den Medien vor, Sarrazin abgedruckt, interviewt und diskutiert zu haben, ohne zuvor und gleichzeitig den Rassenwahn und den Völkermord der Nazis vorrangig thematisiert zu haben. Gerade so, als wenn der Rassismusvorwurf gegen Sarrazin nicht seit dessen Interview in "Lettre International" vor einem Jahr allgegenwärtig wäre, und gerade so, als hätte es in Deutschland in den letzten 60 Jahren von den Medien zum Thema Nazivergangenheit noch nie etwas Substantielles gegeben.
Der schlimmste Vorwurf, den man Gabriel machen muss: Er hat relativ unverhohlen allen deutschen Medien und letztlich der gesamten Öffentlichkeit vorgeworfen, latent rassistisch gehandelt zu haben. Er wendet sich auch gegen Führungskader in der SPD, die den Parteiausschluss Sarrazins ziemlich skeptisch sehen, und er wendet sich gegen das eigene Parteivolk, dem er vorwirft nicht zu merken, dass es in dumpfen Rassismus abglitte.
Was ist Rassismus?
Sarrazin hat durchaus vorgelegt, als er in seinem Buch und in begleitenden Interviews über Intelligenz, deren Erblichkeit und statistische Verteilung in bestimmten Bevölkerungsgruppen sprach, ohne allerdings die von ihm verwendeten Begriffe randscharf definiert zu haben. Aber, wie gesagt, die Beweislast in diesem Parteiausschlussverfahren liegt bei den Antragstellern.
Das bedeutet, dass Gabriel jetzt nicht mehr einfach nur wohlfeil auf gehobenem Stammtischniveau attackieren darf, sondern darlegen muss, was er meint, wenn er über Intelligenz spricht. Der Begriff Rassismus wird dieser Tage inflationär verwendet, ohne dass es eine hinreichende Definition gibt. Gabriel muss genau definieren, was er unter Rassismus versteht.
Wenn er über die Erblichkeit oder die Nicht-Erblichkeit von Intelligenz spricht, muss Gabriel eben darlegen, was denn nun wissenschaftlich richtig ist. Wenn Intelligenz überwiegend oder teilweise erblich ist, dann wäre das eine Tatsache, deren Leugnung wissenschaftlich unzulässig wäre. Wenn Intelligenz dagegen nicht erblich ist - und Sarrazin Unrecht hat - , dann muss das benannt werden.
Nur einfach so mit einem Rückgriff auf die Nazigeschichte, mit der Sarrazin weder mittelbar noch unmittelbar zu tun hat oder zu tun haben will, die Schuld Sarrazins zu belegen, das ist nach allen Regeln der Logik und auch des Rechts unzulässig.
Keine falsche Lehren aus der Geschichte ziehen
Dass das menschliche Erbgut von den Nazis in missbräuchlicher und mörderischer Weise herangezogen wurde, um wertes und unwertes Leben, wie es damals hieß, zu unterscheiden, ist eine furchtbare Tatsache. Genau so wie andere Völkermorde, die es in der Menschheitsgeschichte gegeben hat - der chinesische Völkermord an den Tibetern, Stalins Völkermord an den Kulaken und vielen anderen Volksgruppen, Mao Tse Tungs Völkermord an den Chinesen oder auch der türkische Völkermord an den Armeniern.
All diese grausigen Verbrechen sind indes nicht geeignet, wie Gabriel es nun gern per obiter dictum festschreiben will, ein Verbot zu installieren, etwa Genforschung zu betreiben oder darüber nachzudenken, was Intelligenz ist, wie sie zustande kommt und wie sie gegebenenfalls vererbt wird.
Aus der Geschichte lernen heißt, keine falsche Lehren aus der Geschichte zu ziehen. Nicht die Tatsache oder wertfreie Feststellung, dass die Menschen körperliche, geistige und seelische Unterschiede aufweisen, ist ein Skandal, sondern deren stupide Nivellierung wäre ein Problem.
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichheit der Gläubigen vor Gott, die Gleichheit ihrer Würde und ihrer Teilhaberechte - das sind unerschütterliche Menschenrechte. Die Menschen sind glücklicherweise ziemlich unterschiedlich und recht unterschiedlich begabt. Deswegen gibt es die ethisch, moralisch und juristisch begründete Gleichbehandlung aller Menschen, was aber nicht bedeutet, dass alle Menschen identisch sind. Wären alle Menschen identisch wären die Artikel 1, 2 und 3, Grundgesetz nie ersonnen worden; sie wären überflüssig.
Eine Prämie für gebärfreudige Jungakademiker ist geltendes Recht
Zur Mäßigung sei hier auf folgendes hingewiesen: Sarrazins Vorschlag, Jungakademikerinnen eine Prämie von 50.000 Euro von Staats wegen zu zahlen, um sie zum Gebären anzuregen, ist im Prinzip bereits geltendes, von der schwarz-roten Koalition, der Gabriel als Minister angehörte, beschlossenes Recht.
Das damals eingeführte Elterngeld für ein Jahr Erziehungspause eines Elternteils beträgt für arme Schlucker ein Jahr lang 300 Euro pro Monat, also 3600 Euro. Für Besserverdienende hatte Schwarz-Rot als Obergrenze 1800 Euro Elterngeld pro Monat ausgesetzt. Diese Gutverdiener-Paare bekommen also per Saldo über zwölf Monate verteilt knapp 22.000 Euro Elterngeld geschenkt.
Das sind gut 18.000 Euro mehr Gebärprämie, als eine Unterschichten-Mutter erhält, um es klar und deutlich auszudrücken: Das ist geltendes Recht. Wie kann man dazu "Menschenzucht"-Phantasien gelangen? Gerade jetzt geht Schwarz-Gelb auf Sarrazin-Kurs und beschränkt das Elterngeld ganz auf Besserverdiener.
Der frisch gewählte Bundespräsident Christian Wulff hat sich gerade die Finger verbrannt, als er andeutete, dass er den Rauswurf Sarrazins aus der Bundesbank begrüßen würde. Und sich dann offenbar so verhielt, dass am Ende auch noch ein unschöner Deal bezüglich der Pensionsansprüche des scheidenden Sarrazin möglich wurde, den Gabriel völlig zu Recht moniert hat.
Genau diesen Wulffschen Fehler macht nun auch Heißsporn Gabriel, indem er die Öffentlichkeit mittels seiner Anklageschrift auf seinen Kurs zwingen will, bevor das Parteiausschlussverfahren überhaupt begonnen hat.
Gabriel kommt gemütlich und modern daher, aber er betreibt eine bedenkliche Eskalation.
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