Ein Kommentar von Bettina Röhl
"Sarrazin ist gewiss kein Rassist" - so steht es in einem Text, den Sigmar Gabriel letzte Woche über das ungeliebte SPD-Mitglied Thilo Sarrazin in der "Zeit" veröffentlichte.
Der Chef der ältesten deutschen Partei ist de facto der Chefankläger in dem jetzt gerade förmlich angelaufenen Ausschlussverfahren gegen seinen Genossen Sarrazin. Wenn Sarrazin allerdings nach Auffassung des SPD-Bosses kein Rassist ist, würde man meinen, wäre alles klar: Ein Parteiausschluss Thilo Sarrazins findet nicht statt, entsprechende Anträge wären aussichtslos.
Tatsächlich liefert Gabriel in der "Zeit" nichts als eine einzige durchaus auf die Demontage der Person Sarrazins abzielende "Analyse", dass es sich bei dessen Buch "Deutschland schafft sich ab" im Kern um ein rassistisches Werk handelt.
Dazu muss man sagen: So spielt man nicht mit Rassismus und auch nicht mit einer Rassismus-Klage, um die es sich bei dem Parteiausschlussverfahren gegen Sarrazin der Sache nach handelt.
Kurzer Prozess?
Die Parteiführung scheint kurzen Prozess mit ihrem langjährigen SPD-Mitglied Sarrazin machen und diesen schnell und schlank aus der Partei hinauswerfen zu wollen.Die Parteien sind integraler Bestandteil des demokratischen Rechtsstaates. Entsprechend sensibel ist ein Parteiausschlussverfahren durchzuführen. Es muss materiell rechtlich, aber auch prozessrechtlich den Regeln des Grundgesetzes Genüge tun. Will sagen: Ein Parteiausschlussverfahren muss nach strengen verfahrensrechtlichen Regeln wie vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden - und natürlich tragen dabei die Ankläger der SPD die Beweislast.
Kollidierende Grundrechte wie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, die allgemeine Menschenwürde, das Gleichheitsprinzip und andere mehr sind abzuwägen. Auch in einem Tendenzbetrieb namens SPD reicht es nicht, wenn der Vorsitzende behauptet, dass Sarrazin den Grundsätzen der Partei zuwider handelte. Gabriel muss diese Behauptung belegen und in der Sache Farbe bekennen. Ein bloßes Mitschwimmen im Mainstream der Feuilletons kann vor Gericht nicht reichen.
Das erste Parteiausschlussverfahren gegen Sarrazin scheiterte
Einige Berliner Genossen hatten bereits im Herbst 2009 den - dann allerdings gescheiterten - Versuch unternommen, Sarrazin aus der Berliner SPD zu entfernen. Anlass war vor einem knappen Jahr, was Sarrazin in seinem damals öffentlich heiß diskutiertem Interview in der Zeitschrift "Lettre International" zum Thema der - auch laut Gabriel in Teilen - gescheiterten Integration muslimischer Zuwanderer geäußert hatte. Das von der Berliner SPD beauftragte Gutachten zur Fragestellung, ob der Inhalt des Interviews rassistischen Inhalts sei, kam zu dem Schluss: Die Aussagen Thilo Sarrazins seien eindeutig rassistisch.
Dieses Gutachten wurde damals von den Charlottenburger SPD-Genossen, die über Sarrazins Parteiausschluss zu Gericht saßen, allerdings ignoriert. Sarrazin konnte in der Partei bleiben, allerdings offenbar unter "Vorbehalten" und "Bewährungsauflagen". Jetzt, nach dem Erscheinen seines neuen Buchs, scheint den Genossen der Kragen geplatzt zu sein. Und Gabriel hat den Fall Sarrazin zur Chefsache gemacht.
Sigmar Gabriel und der Rechtsstaat
An dieser Stelle wird nicht einfach ein Formfehler gerügt. Es geht vielmehr darum, dass Sigmar Gabriel in mehreren Medien und Talkshows einen Angriff auf die Unschuldsvermutung fährt, die zu Gunsten des Angeklagten Sarrazin gilt, bis der Parteiausschluss rechtskräftig ist. Einen solchen Rundumschlag kann sich vielleicht Irgendwer erlauben, nicht aber der Parteichef und Verfahrensherr Sigmar Gabriel.
Deshalb stellt sich die Frage: Will Gabriel eine Kampagne gegen Sarrazin führen oder möchte er ein rechtstaatliches Parteiausschlussverfahren? Gabriel ist der Parteichef von Sarrazin. Und gleichzeitig von Sarrazins Verteidiger Dohnanyi und all denen in der Partei, die in diesem Verfahren die Anträge stellen und als Richter fungieren. Insofern ist das, was Gabriel jetzt vorgelegt hat, in der Sache überhaupt nicht akzeptabel und - wie die Juristen gerne sagen - nicht einlassungsfähig.
Sarrazin sollte an gleicher Stelle in der "Zeit" ein Forum für eine Erwiderung bekommen. Aber das macht die Sache nicht besser. Es wäre ausgesprochen unklug, wenn Sarrazin derart antworten würde. Er würde nämlich den groben Verfahrensfehler - und als einen solchen muss man die öffentliche Klageschrift Gabriels bezeichnen - sanktionieren und sich damit einverstanden erklären, dass dieses Parteiausschlussverfahren nicht mehr nach den allgemeinen Prozessregeln innerhalb der SPD stattfindet, sondern stattdessen auf dem offenen Markt der Medien durchgeführt würde.
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