Schloss Bellevue: Böhrnsen übernimmt Köhlers Amtsgeschäfte
Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler sind maximal 30 Tage Zeit, bis die Bundesversammlung zur Neuwahl des Staatsoberhauptes zusammentreten muss - in dieser Zeit übernimmt Bremens Bürgermeister und Bundesratspräsident Jens Böhrnsen die Amtsgeschäfte von Köhler.
Berlin - Er ist jetzt für ein paar Tage der wichtigste Mann im Staat: Bundesratspräsident Jens Böhrnsen (SPD) hat nach dem überraschenden Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler dessen Amtsgeschäfte übernommen. "Ich habe ihm meinen Respekt für seine Entscheidung ausgedrückt", sagte Böhrnsen am Montag in Bremen.
Köhler habe ihm erklärt, "dass er vor dem Hintergrund der öffentlichen Interpretation seiner Äußerungen zum Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan den Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten für unvermeidlich gehalten hat", erklärte Böhrnsen. Als Bürger sei er "traurig" über Köhlers Schritt.
Maximal 30 Tage wird Böhrnsen in der Funktion tätig sein, da bis dahin die Bundesversammlung zur Neuwahl eines Bundespräsidenten zusammengetreten sein muss.
Böhrnsen wurde am 12. Juni 1949 im damaligen Bremer Werft- und Hafenarbeiterstadtteil Gröpelingen geboren. 1967 trat er bereits in die SPD ein. Schon seine Eltern waren aktive Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Nach dem Abitur studierte Böhrnsen Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. Sein erstes juristisches Staatsexamen machte er 1973 in Schleswig-Holstein, sein zweites 1977 in Hamburg. Anschließend wurde Böhrnsen Assessor in der bremischen Verwaltung.
17 Jahre lang war Böhrnsen Richter. Anschließend saß er für die SPD in der Bremischen Bürgerschaft, 1999 wurde er Fraktionschef. Am 8. November 2005 wurde Böhrnsen mit 62 Stimmen zum Präsidenten des Senats und Bürgermeister Bremens gewählt. Bei der Bürgerschaftswahl wurde er wiedergewählt. Seit dem 1. November 2009 ist er turnusgemäß Präsident des Bundesrates und damit nach Artikel 57 des Grundgesetzes Vertreter des Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist.
Hintergrund für den Rücktritt Köhlers sind umstrittene Äußerungen des Staatsoberhaupts über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Die Unterstellung, er habe einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen befürwortet, entbehre jeder Rechtfertigung, sagte Köhler am Montag in Berlin. Das lasse den notwendigen Respekt vor dem höchsten Staatsamt vermissen.
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hen/ddp/dpa
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Zu den Aufgaben und Rechten gehört die Mitwirkung bei der Regierungsbildung. Der Präsident schlägt dem Bundestag einen Bundeskanzler zur Wahl vor und ernennt ihn. Falls der Kandidat keine Mehrheit findet, kann der Präsident das Parlament auflösen. Er ernennt und entlässt auch die Minister, allerdings auf Vorschlag des Kanzlers. Gesetze können erst wirksam werden, wenn der Präsident sie unterschrieben hat. Seine Unterschrift kann er nur aus verfassungsrechtlichen Gründen verweigern.

Seit 2001 führt der Westen Krieg in Afghanistan. Doch das Land ist weder politisch stabil, noch wird es ordentlich regiert. Bei Politikern und in der Bevölkerung in Deutschland wachsen die Zweifel an der Mission. Es gibt gute Gründe für die Fortführung des Krieges, es gibt aber auch gute Gründe für den Rückzug der Bundeswehr.
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