Von Philipp Wittrock
Sie durfte. Formal ist wohl tatsächlich alles in Ordnung, und darauf zieht sich die Ministerin zurück. Die "Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung" (DKfzR) von 1993 wurden zuletzt 2001 geändert. Sie besagen in 24 Paragrafen, dass Regierungsmitglieder Anspruch auf einen personengebundenen Dienstwagen "zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung" haben. Damit wurde ein Kabinettsbeschluss von 1975 ersetzt, wonach ein Minister immer im Dienst ist.
Auch Privatfahrten sind mit dem Dienstwagen erlaubt, für sie ist "kein Entgelt zu entrichten". Allerdings: "Die Besteuerung geldwerter Vorteile aus einer privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bleibt unberührt." Die Privatfahrten können pauschal abgesetzt oder mit Hilfe eines Fahrtenbuches belegt werden. Schmidt hat nach Angaben ihrer Sprecherin 2008 insgesamt 6111 Kilometer privat versteuert.
Auch dass der 15-jährige Sohn des Chauffeurs mit im Wagen fuhr, ist laut Richtlinien in Ordnung. Die Ministerin kann die Mitnahme von Privatpersonen genehmigen, ohne dass diese sich an den Fahrtkosten beteiligen müssen.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH