Berlin - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble(CDU) will der SPD offenbar im Tauziehen um die geplante Steuerreform entgegenkommen. Mit einem Trick sollten die Pläne von Union und FDP so ausgestaltet werden, dass ein gut verdienender Facharbeiter stärker entlastet wird als ein Spitzenverdiener, der die sogenannte Reichensteuer zahlt, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Die Steuersenkung werde dadurch ausgewogener gestaltet.
Die SPD hatte die Steuerpläne der schwarz-gelben Koalition unter anderem deshalb abgelehnt, weil hohe Einkommen deutlich stärker entlastet werden sollten als kleine und mittlere. Zwar betonte die Koalition immer wieder, sie wolle "kleine und mittlere Einkommen" entlasten, doch nach ihrem ersten Entwurf schien es so, als ob vor allem Top-Verdiener am meisten profitieren würden. Damit drohte die Steuersenkung am Widerstand der Sozialdemokraten im Bundesrat zu scheitern.
Um dies zu verhindern, will Schäuble dem Bericht zufolge dafür sorgen, dass Spitzenverdiener nur eingeschränkt in den Genuss der Entlastungen kommen. Derzeit zahlt die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent jeder, der mehr als 250.731 Euro im Jahr verdient. Dieser Betrag solle bei der Reform nun unverändert bleiben, während alle anderen Steuersätze erst ab einem höheren Einkommen einsetzen sollten als bisher, meldet das Blatt.
Nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin kommt es für hohe Einkommen zu einer geringeren Gesamtentlastung. Das sei ein verstecktes Friedensangebot an die SPD, sagte Hechtner dem Blatt.
"Bild": Volle Entlastung erst 2015
Die geplanten Steuersenkungen von sechs Milliarden Euro werden erst in vier Jahren voll wirksam. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf den Referentenentwurf des Finanzministeriums berichtet, werden Arbeitnehmer 2013 auf Jahressicht zunächst um 1,9 Milliarden Euro entlastet, 2014 sind es 5,6 Milliarden Euro. Erst 2015 wird eine Jahresentlastung von 6,2 Milliarden Euro erreicht.
Grundlage der Entlastung ist die Anhebung des Grundfreibetrags in zwei Schritten 2013 und 2014, um insgesamt 350 Euro auf 8354 Euro. Wie die Zeitung weiter schreibt, soll die geplante regelmäßige Überprüfung der Wirkung der "kalten Progression" im Tarifverlauf ab 2014 nun doch nicht gesetzlich festgeschrieben werden.
fab/dapd/AFP
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