Berlin - Die SPD hat angekündigt, gegen das Betreuungsgeld zu klagen. Sollte die schwarz-gelbe Koalition das Gesetz verabschieden, so werde man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte SPD-Justiziarin Brigitte Zypries. Grundlage für die Klage ist ein Gutachten, das die SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat. Es kommt zu dem Schluss, dass die Leistungen gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die Regierungskoalition möchte das Gesetz im September verabschieden. Es soll Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern zugutekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, also ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Laut dem Gutachten von Rechtsexperte Joachim Wieland verstößt das Gesetz in vier Punkten gegen die Verfassung.
Für eine Klage vor dem Verfassungsgericht ist ein Viertel der Bundestagsabgeordneten nötig, die SPD kommt nur mit Hilfe der Grünen auf eine ausreichende Zahl von Parlamentariern. Man habe aber "gute Signale" der Grünen für eine gemeinsame Klage, hieß es.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Wieland nannte das Gesetz eine "Lex Seehofer", die die Landtagswahl in Bayern vorbereiten solle. Vor allem die CSU macht sich für das Betreuungsgeld stark, das auch in der FDP und CDU umstritten ist. Familienminister von SPD und Grünen aus elf Bundesländern hatten zudem angekündigt, gemeinsam im Bundesrat gegen das Gesetz vorzugehen.
jls/AFP/dapd
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