Spitzel-Software: Unionsländer wollen mehr Rechte für Online-Durchsuchung

Neuer Ärger um Online-Durchsuchungen: Außer Bayern wollen auch Hessen und Baden-Württemberg das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Spitzel-Software erlauben. Damit stellen sie eine Bundesregelung in Frage, die erst zwei Tage alt ist.

Bad Saarow - Gerade erst haben SPD und CDU einen Rahmen bestimmt, in dem Online-Überwachungen stattfinden sollen schon ist Bayern fest entschlossen, diesen Rahmen auf Landesebene wieder zu sprengen. Knackpunkt ist die Frage, ob Polizisten in Wohnungen eindringen dürfen, um Überwachungsprogramme zu installieren.

Videoüberwachung: Einschränkung des Spitzel-Gesetzes "überhaupt nicht logisch"
CORBIS

Videoüberwachung: Einschränkung des Spitzel-Gesetzes "überhaupt nicht logisch"

Die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten sich erst am Dienstag darauf geeinigt, dies vorerst nicht zu gestatten. Jetzt plant Bayern den Alleingang: Das Eindringen in Wohnungen sei "in einem eng definierten Bereich unbedingt notwendig", um Terror und Schwerstkriminalität wirksam bekämpfen zu können, sagt CSU-Chef Erwin Huber.

Deshalb werde die Staatsregierung dies im Landesgesetz zu Online-Durchsuchungen - anders als der Bund - als Möglichkeit ausdrücklich festschreiben. "Wir werden in Bayern die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts-Urteils voll ausschöpfen", betonte Huber.

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, das vom Bund beschlossene Verbot sei "überhaupt nicht logisch". Schließlich dürfe das Bundeskriminalamt Wohnungen ganz legal mit Mikrofonen oder per Video überwachen.

Ein Sprecher Herrmanns wies den Vorwurf der SPD zurück, die Pläne der Landesregierung seien verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Grundsatzentscheidung zur Online-Durchsuchung vom Februar das Betreten von Wohnraum gerade nicht ausgeschlossen, erklärte er.

Unterstützung erhält Herrmann von seinen CDU-Kollegen aus Baden-Württemberg und Hessen, Heribert Rech und Volker Bouffier. "Ich halte die bayerische Position für richtig", sagte Bouffier. Es müsse eine "saubere Rechtsgrundlage" auch für das Eindringen in Wohnungen geben. Auch Rech äußerte Zweifel, ob die vom Bund geplante Regelung praxistauglich sei. Gegebenenfalls müsse nachgebessert werden.

Mit den Online-Durchsuchungen soll bald begonnen werden. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte, man arbeite derzeit "mit Hochdruck" an einer entsprechenden Software. Viele Kontrollen wird es seiner Schätzung nach nicht geben, er gehe deutschlandweit von etwa zehn Online-Durchsuchungen pro Jahr aus.

Grüne und Linke kritisierten den Plan mit scharfen Worten. Online-Durchsuchungen seine "Gift für den Rechtsstaat", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. Der Linke-Abgeordnete Jan Korte monierte, es sei unverständlich, warum die Regierung "im Schweinsgalopp ein derart kritisches Gesetz durchdrücken will". Sie sollte sich mehr Zeit lassen, zu prüfen, ob es überhaupt mit den Grundrechten vereinbar sei.

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ssu/AP/dpa

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Durchsuchungen, die ohne Beisein und Beobachtung durch Beschuldigten und dessen Rechtsvertreter durchgeführtt werden, führen zu zweifelhaften Beweisen: Ich diese Datei erst während der Beobachtung durch Irrtum oder Vorsatz des [...]
Zitat von sysop... Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Durchsuchungen, die ohne Beisein und Beobachtung durch Beschuldigten und dessen Rechtsvertreter durchgeführtt werden, führen zu zweifelhaften Beweisen: Ich diese Datei erst während der Beobachtung durch Irrtum oder Vorsatz des Ermitters auf den Rechner gekommen? Kann eine bestimmte Datei / Verbindung wirklich und ein-ein-deutig einem Anwender zugeordnet werden? Das sind nur zwei Fragen, die so ziemlich jedes Beweisgerüst erschüttern können. Die StVO hat da ziemlich genaue Vorgaben: http://bundestrojaner.info/ Nein, den Terror im Sinne von Schäuble bekämpft man damit nicht, aber die bürgerlichen Grundrechte. Traurig aber wahr: die Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben gesiegt, ohne auch nur einen einzigen Papierkorb oder gar eine Bombe (an-)gezündet zu haben. In vorauseilenden Zuckungen haben unsere Politiker die Axt schon lange an die Grundwutzeln dessen gelegt, was wir früher im Politik-Unterricht als die Wesensmerkmale einer demokratischen Verfassung im Vergleich zum Terrorregime in der DDR kennengelernt haben. Ob die entsprechenden (antiquarischen) Schulbücher wohl bald auf den Index kommen? Marthe Schwertlein
greenboy-X 27.02.2008
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt! Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche [...]
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt! Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche Regelung anstrebt, hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus." Das ist doch nun weitreichend wiederlegt. Es geht nicht nur um den Terrorismus sondern um die allgemeine Überwachung. Das hat selbst die Politik schon öffentlich zugegeben! Der Spiegel sollte keine Lügen abdrucken oder Online bereit stellen! Wir alle sollten froh sein wenn das Bundesverfassungsgericht diesen Gesetz entwurf der einfach so durch die Gremien gepeitscht wurde ablehnt!
Hans58 27.02.2008
Warten wir doch erst einmal ab, wie das BVerfG heute entscheidet. Zumindest hier im Raum K/BN sprechen die heutigen Tageszeitungen davon, dass das NRW-Gesetz vermutlich gekippt wird. Dieses würde man aus der Anhörung und der [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Online-Durchsuchungen - Innenexperten der Großen Koalition erwarten ein Ja zur geltenden Praxis in Nordrhein-Westfalen und wollen schnell eine bundesweite Regelung. Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Warten wir doch erst einmal ab, wie das BVerfG heute entscheidet. Zumindest hier im Raum K/BN sprechen die heutigen Tageszeitungen davon, dass das NRW-Gesetz vermutlich gekippt wird. Dieses würde man aus der Anhörung und der dabei gestellten Fragen der Richter ableiten können. Welche Innenexperten der Großen Koalition haben im Übrigen Ihre Erwartungen auf ein ablehnendes Urteil zum Ausdruck gebracht?
champagnero 27.02.2008
Ich denke, es ist komplett daneben, wenn sich die sogenannten "Innenexperten" schon vorher öffentlich wünschen, was sie gerne im Urteil drin stehen hätten. Gab es nicht mal sowas wie Gewaltenteilung? Gibt es denn gar [...]
Ich denke, es ist komplett daneben, wenn sich die sogenannten "Innenexperten" schon vorher öffentlich wünschen, was sie gerne im Urteil drin stehen hätten. Gab es nicht mal sowas wie Gewaltenteilung? Gibt es denn gar keinen Respekt mehr vor dem Verfassungsgericht? Ich hoffe, die bekommen heute richtig einen vor den Bug, bzw die Fußablage.
KaaBee 27.02.2008
Wenn ich schon höre, dass ein Herr Bosbach von strengen Auflagen wie Richtervorbehalt faselt, kann man nur noch lachen oder besser weinen. Unterschriften von Richtern gibt es schon bei so tollen Verbrechen wie angeblich nicht [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Online-Durchsuchungen - Innenexperten der Großen Koalition erwarten ein Ja zur geltenden Praxis in Nordrhein-Westfalen und wollen schnell eine bundesweite Regelung. Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Wenn ich schon höre, dass ein Herr Bosbach von strengen Auflagen wie Richtervorbehalt faselt, kann man nur noch lachen oder besser weinen. Unterschriften von Richtern gibt es schon bei so tollen Verbrechen wie angeblich nicht bezahlter 29 € bei einer Sexseite, Verkauf einer 50-jährigen Kroko-Handtasche, Abgabe eines Angebotes zum Decken eines Gartenhauses oder auch einfach nur das Auffüllen eines Schüler-Chemie-Experimentier-Baukasten. Diese Reihe lässt sich beliebig fortführen. Dann wäre es doch besser Durchsuchungen per Zufallsgenerator zu genehmigen.
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  • Donnerstag, 17.04.2008 – 15:13 Uhr
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