Debatte um Schweizer Daten-CDs: "Ich glaube nicht an das Gute im Steuerzahler"
Was ist erlaubt im Kampf gegen Steuerhinterzieher? Manfred Lehmann, Chef der Steuer-Gewerkschaft in NRW, verteidigt im Interview den Ankauf von Daten-CDs aus der Schweiz. "Ohne CDs, ohne Abkommen haben wir keine Chance."
SPIEGEL ONLINE: Herr Lehmann, Zehntausende Steuersünder haben sich in den vergangenen Jahren in Deutschland angezeigt. Hatten die ein schlechtes Gewissen?
Lehmann: Das ist im Einzelfall schwer zu sagen. Vermutlich hatten die meisten Selbstanzeiger aber wohl Sorge, dass die Behörden ihnen mit den angekauften Daten-CDs auf die Schliche kommen könnten. Offenbar sind diese Steuerhinterzieher der Auffassung: Bevor ich entdeckt werde, werde ich lieber ehrlich und entgehe einer zusätzlichen Bestrafung.
SPIEGEL ONLINE: Hatten die Selbstanzeiger denn zu Recht Angst, dass sie auffallen könnten?
Lehmann: Mit den CDs ist die Quellenlage der Steuerfahndung deutlich besser geworden, deswegen hatten die Hinterzieher vollkommen zu Recht ein gewisses Maß an Sorge.
SPIEGEL ONLINE: Man kann aber einen anderen Eindruck bekommen, wenn man sich die offiziellen Zahlen ansieht. Demnach leiteten die nordrhein-westfälischen Behörden nach dem Ankauf der Datenträger Verfahren gegen 3400 mutmaßliche Steuersünder ein. Doch nur elf Hinterzieher wurden bislang verurteilt, in Hunderten Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Kommen nicht doch viele ungeschoren davon?
Lehmann: Zum einen gibt es natürlich Fälle, in denen sich tatsächlich keine Belege für eine Steuerstraftat finden lassen. Diese Menschen haben ihr Vermögen in der Schweiz korrekt bei den deutschen Finanzbehörden deklariert. Dann kann es auch sein, dass sich die Kontoinformationen auf eine inzwischen verstorbene Person beziehen. Auch da endet das Ermittlungsverfahren dann schnell.
SPIEGEL ONLINE: Das ist aber nicht alles, oder?
Lehmann: Nein. Man muss eben auch sehen, dass ein Steuerhinterziehungsverfahren eine sehr aufwendige Recherche erfordert. Die Beamten müssen dem Delinquenten nachweisen, dass er wissentlich und willentlich dem Staat Abgaben vorenthalten hat. Je nach Volumen der Hinterziehung und je nach Schwierigkeitsgrad der Ermittlungen macht es deshalb zuweilen Sinn, das Strafverfahren einzustellen und eine einfache Nachbesteuerung vorzunehmen.
SPIEGEL ONLINE: Da wird also eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt. Ist das Gesetz käuflich?
Lehmann: Nein. Aber natürlich sehen sich die Beamten an, was für eine Verurteilung überhaupt zu erwarten wäre. Es geht primär um die Steuerfestsetzung, um das Ende des Hinterziehens, und in zweiter Hinsicht erst um die Bestrafung.
SPIEGEL ONLINE: Die Justiz lässt also kleine Fische laufen, weil sie überlastet ist. Kommen auch die besonders Gewieften davon?
Lehmann: Das würde ich so nicht sagen. Bei den vielen kleinen Verfahren spielt die Wirtschaftlichkeit der Ermittlungen durchaus eine Rolle. Sie müssen bedenken, dass erst ab einer Million Euro hinterzogener Steuern die verhängten Strafen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Lohnt da wirklich ein enormer Aufwand, der ja auch Steuergeld kostet? Zugleich schafft man mit einer sinnvollen Prioritätensetzung erst die notwendigen Kapazitäten, um die wirklich dicken Fische zu fangen.
SPIEGEL ONLINE: Nach dem Erwerb der Datenträger zeigten sich alleine in Nordrhein-Westfalen Tausende Hinterzieher, deren Namen nicht gespeichert waren, selbst an, weil sie Angst vor Entdeckung hatten. Zugleich wurden viele Ermittlungen eingestellt. Die Piraten im Düsseldorfer Landtag sprechen von einem "Steuer-CD-Bluff". Ist es das?
Lehmann: Nein, ich halte das für vollkommen falsch. Die Erwartungshaltung, dass es jetzt schon Hunderte Verurteilungen geben müsste, ist naiv. Sie verkennt nämlich, wie viel Zeit solche komplexen Verfahren brauchen. Das dauert Jahre.
SPIEGEL ONLINE: Die Piraten argumentieren, der Staat tue mit den angekauften CDs nur so, als sei er wehrhaft. Daraufhin verfalle die Masse der Steuerstraftäter in Panik und offenbare ihre Sünden. Ist das die Strategie der Fahnder?
Lehmann: Nein, das ist sie nicht. Das ist allenfalls der sehr angenehme wirtschaftliche Nebeneffekt, wenn man so will. Der Hauptgrund ist, dass man derzeit nur über die CDs an diejenigen Personen gelangt, die schon seit Jahren im großen Stil ihre Steuerhinterziehung in der Schweiz organisieren.
SPIEGEL ONLINE: Ist der Erwerb gestohlener Daten ein erlaubtes Mittel des Rechtstaates?
Lehmann: Er ist nach meiner Ansicht legal, ja, aber wir bewegen uns sicherlich in einer Grauzone, die Interpretationen zulässt. Die Beschaffung von Informationen und die Bezahlung von Informanten sind immer schwierige Entscheidungen für die Ermittler, aber Steuerstraftaten müssen aufgeklärt werden, sie sind keine Straftaten minderer Ordnung.
SPIEGEL ONLINE: Also heiligt der Zweck die Mittel?
Lehmann: Diese Abwägung ist unser tägliches Geschäft. Ich bin neulich gefragt worden: Was wäre denn, wenn die CDs mit Waffengewalt beschafft worden wären?
SPIEGEL ONLINE: Und was haben Sie geantwortet?
Lehmann: Mit einer Gegenfrage: Was wäre denn, wenn man in diesem Fall zehn Millionen Euro Schwarzgeld aufspürte, die aus schwerkriminellen Geschäften stammten? Das ist ein ganz schwieriger Balanceakt. Solange die Beschaffung ohne moralische Anstößigkeit erfolgt, ist eine Auswertung der CDs meiner Meinung nach zulässig. Aber es ist ein schmaler Grat, auf dem meine Kollegen sich bewegen.
SPIEGEL ONLINE: Der Grat ließe sich deutlich verbreitern, um im Bild zu bleiben, mit einem Steuerabkommen. Was halten Sie davon?
Lehmann: Wir brauchen ein Abkommen, in dem geregelt wird, dass die Schweiz die Namen der Anleger dem deutschen Fiskus nennt, und wir dann ganz sauber, ohne jegliche CDs, die angemessene Besteuerung vornehmen können. Das praktizieren wir mit dem Rest der Welt auch, nur eben mit der Schweiz nicht. Ein anders gearteter Vertrag macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
SPIEGEL ONLINE: Einige nordrhein-westfälische Steuerfahnder werden in der Schweiz mit Haftbefehlen gesucht. Was bedeutet das für Ihre Kollegen?
Lehmann: Ich weiß, dass sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie können aber gut schlafen, weil sie sich der Rückendeckung ihres Dienstherrn sicher sind.
SPIEGEL ONLINE: Wäre eigentlich eine höhere Steuerehrlichkeit auch ohne CDs zu erreichen?
Lehmann: Nein, sicher nicht. Dieses System ist in den vergangenen 50 Jahren aufgebaut und ausgebaut worden. Solange die Schweiz an ihrem Bankgeheimnis festhält, solange wird sie auch eine Oase für Steuerhinterzieher sein. Ohne CDs, ohne Abkommen haben wir da keine Chance.
SPIEGEL ONLINE: Sie glauben nicht an das Gute im Steuerzahler?
Lehmann: Nein, nicht mehr, das verliert man in meinem Beruf irgendwann.
Das Interview führte Jörg Diehl
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- Dienstag, 25.09.2012 – 13:43 Uhr
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- Manfred Lehmann, 53, ist nordrhein-westfälischer Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Der Diplom-Finanzwirt arbeitet seit 1977 als Finanzbeamter in Köln.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
- Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz soll Anfang 2013 in Kraft treten.
- Geld, das bisher am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz gebracht wurde, soll pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden - je nach Dauer und Größe der Einlagen.
- Die Regelung soll rückwirkend für zehn Jahre gelten. Im Gegenzug wird den Anlegern Straffreiheit zugesagt.
- Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent besteuert werden.
- Das Schweizer Parlament hat das Abkommen am 30. Mai gebilligt.
- In Deutschland könnte das Abkommen blockiert werden. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer, deren Zustimmung erforderlich ist, lehnen die Vereinbarung ab.
- Kritiker monieren eine Benachteiligung der Steuerehrlichen. Voraussichtlich werde in 80 Prozent der Fälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig. Für die deutschen Steuerbehörden gebe es keine Kontrollmöglichkeiten. Das Schwarzgeld könne bis zum Inkrafttreten des Abkommens beiseitegeschafft werden. Und es gebe zu viele Schlupflöcher.
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