Streit in der Union: CSU geht beim Lissabon-Vertrag auf Konfliktkurs

In der Unionsfraktion gibt es Streit über den EU-Reformvertrag: Die CSU will die deutsche Zustimmung laut einem Zeitungsbericht unter "völkerrechtlichen Vorbehalt" stellen. Die CDU warnt - dadurch werde die Überarbeitung des Gesetzes deutlich erschwert.

Berlin - Die deutsche Zustimmung zum EU-Reformvertrag von Lissabon könnte sich unerwartet verzögern. Die CSU setzt beim Begleitgesetz die Schwesterpartei CDU unter Druck: "Wir wollen nicht nur das verfassungsrechtlich geforderte Minimum ändern, sondern das verfassungspolitische Maximum", sagte der außen- und europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Thomas Silberhorn, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe).

CSU-Abgeordneter Silberhorn: "Wollen das Maximum ändern"

CSU-Abgeordneter Silberhorn: "Wollen das Maximum ändern"

Die CSU will demnach verlangen, dass Deutschlands Zustimmung zum Lissabon-Vertrag unter "völkerrechtlichen Vorbehalt unter Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" gestellt wird. Danach soll der Vertrag für Deutschland nur in der Interpretation des Karlsruher Urteils gelten.

Die Überarbeitung des sogenannten Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag werde nun "weit schwieriger, als wir uns das vorgestellt haben", heißt es nach "FAZ"-Informationen in der Fraktionsführung. Die CSU-Landesgruppe hatte am Donnerstagnachmittag über ihr weiteres Vorgehen beraten. Dass das Treffen von Seiten der Staatsregierung wichtig genommen wurde, zeigte sich auch an der Teilnahme der bayerischen Europaministerin Emilia Müller. In der Sitzung hatten mehrere Teilnehmer nach Informationen von SPIEGEL ONLINE dem CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler ihren Dank ausgesprochen.

Gauweiler war zusammen mit anderen Klägern - unter anderem die Linkspartei - vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. In der Sitzung der Landesgruppe erklärte der CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel, er schäme sich dafür, nach den Erklärungen Karlsruhes zum Begleitgesetz im April 2008 dem Vertrag überhaupt zugestimmt zu haben.

Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Friedrich sagte zu Gauweiler: "Du hast unsere Ehre gerettet". Die CSU-Landesgruppe beschloss am Donnerstag, einen völkerrechtlichen Vorbehalt zusammen mit der Ratifizierungsurkunde bei der EU zu hinterlegen. Nur so könne den EU-Partnern und dem Europäischen Gerichtshof deutlich gemacht werden, dass die Bedenken Deutschlands, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Begleitgesetz zum Ausdruck gekommen seien, auch wirklich ernstgenommen würden, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den EU-Reformvertrag nur unter Auflagen gebilligt. Zwar erklärten die Karlsruher Richter das Vertragswerk für mit dem Grundgesetz vereinbar. Zugleich verlangten sie aber eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte deutscher Parlamentarier bei wichtigen EU-Entscheidungen. Erst nach einer entsprechenden Gesetzesänderung darf die Bundesrepublik dem Vertrag rechtsverbindlich zustimmen. Bundespräsident Horst Köhler muss solange mit seiner Unterschrift warten.

Vertrag von Lissabon
EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

cte/sev/AP

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insgesamt 2574 Beiträge
Leto_II. 29.06.2009
Die Frage sollte nicht sein, wieviel Macht Brüssel haben darf, sondern wie diese legitimiert ist.
Zitat von sysopDas Urteil könnte die Zukunft Europas auf viele Jahre beeinflussen: Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie viel Macht sollte Brüssel künftig haben?
Die Frage sollte nicht sein, wieviel Macht Brüssel haben darf, sondern wie diese legitimiert ist.
Emil Peisker 29.06.2009
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische [...]
Zitat von sysopDas Urteil könnte die Zukunft Europas auf viele Jahre beeinflussen: Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie viel Macht sollte Brüssel künftig haben?
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische Gerichtsbarkeit und auch Brüssel auf die deutsche Verfassungsposition eingestellt. Bisher muste das BVG die europäischen Institutionen durch Einsprüche nicht vorführen, es wurde mit viel Gefühl an den Untiefen vorbei manövriert. Morgen sieht es etwas anders aus. Ich glaube, die Verfassungsrichter werden einen etwas dickeren Pfahl einrammen, der, wie immer, nicht als Sollbruchstelle fungiert sondern als Navigationshinweis dafür, wohin die fahrt nicht gehen darf.
Leto_II. 29.06.2009
BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
Zitat von Emil PeiskerBVG
BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
lupenrein 29.06.2009
Die Frage ist dabei nur, ob die Politik bereit ist, sich diesem Urteil zu beugen, wenn es denn zugunsten der Kläger ausgehen sollte. Ich habe da jedenfals meine Befürchtungen, sind sie doch alle von Politiks Gnaden im Amt.
Zitat von Emil PeiskerBisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische Gerichtsbarkeit und auch Brüssel auf die deutsche.....
Die Frage ist dabei nur, ob die Politik bereit ist, sich diesem Urteil zu beugen, wenn es denn zugunsten der Kläger ausgehen sollte. Ich habe da jedenfals meine Befürchtungen, sind sie doch alle von Politiks Gnaden im Amt.
Emil Peisker 29.06.2009
Ja, Leto_II, mit dem Verwaltungsgericht hab ich nicht so, daher ist meine Kurzform von Bundesverfassungsgericht immer über Kreuz damit. Aber Sie werden ja in meinem Text die lange Form richtig geschrieben gefunden haben. [...]
Zitat von Leto_II.BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
Ja, Leto_II, mit dem Verwaltungsgericht hab ich nicht so, daher ist meine Kurzform von Bundesverfassungsgericht immer über Kreuz damit. Aber Sie werden ja in meinem Text die lange Form richtig geschrieben gefunden haben. Jetzt können Sie den Lehrer Lempel wieder nach Hause schicken, ja?:-))
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  • Donnerstag, 02.07.2009 – 19:42 Uhr
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