Berlin - Tadel aus Karlsruhe: Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat die Parteien wegen ihres Vorgehens bei der Reform des Bundestagswahlrechts kritisiert. "Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, rechtzeitig und möglichst einvernehmlich ein neues Wahlgesetz vorzulegen", machte er gleich zum Auftakt der Verhandlung über die Wahlrechtsreform in Karlsruhe deutlich.
Zum großen Bedauern des Gerichts sei es den Parteien jedoch nicht gelungen, innerhalb der großzügig bemessenen dreijährigen Frist einen gemeinsamen Vorschlag auf den Weg zu bringen, monierte Voßkuhle.
Das Verfassungsgericht hatte 2008 das bisherige Wahlrecht zum Bundestag für teilweise verfassungswidrig erklärt und Änderungen gefordert. Die Richter hatten dem Gesetzgeber bis Juli vergangenen Jahres dafür Zeit gegeben. Das Gesetz trat aber erst im vergangenen Dezember mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition in Kraft - fünf Monate nach Fristablauf. Damit gab es in der Zwischenzeit kein gültiges Wahlgesetz.
Union und Liberale hatten ihren eigenen Vorschlag gegen die Opposition durchgesetzt. SPD und Grüne witterten einen "Anschlag auf die Demokratie" - und klagten in Karlsruhe. Außerdem liegt eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 3000 Bürgern vor.
SPD spricht vom "politischen Standortvorteil"
Sie sehen durch die Regelungen den Wählerwillen unterlaufen und die Chancengleichheit der Parteien nicht gewahrt. So gebe es weiterhin den Effekt des negativen Stimmengewichts, der vom Verfassungsgericht 2008 als verfassungswidrig moniert worden sei, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann in der Verhandlung.
Das führe dazu, dass Parteien mehr Mandate bekämen, als ihnen nach Anzahl der Stimmen zusteht, und umgekehrt. Diese Mandate "verschaffen der Union einen politischen Standortvorteil, für den andere Parteien 1,6 Millionen Wählerstimmen erringen müssen", sagte Oppermann. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach von einer "Methode der Mehrheitssicherung um jeden Preis".
Nur das Notwendige geändert
Das neue Recht habe den Effekt beseitigt, da es eng nach den Vorgaben des Gerichts konstruiert worden sei, hielt der CDU-Abgeordnete Günther Krings dagegen. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts sei es gewesen, den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts zu beseitigen. Demnach konnte es unter bestimmten Umständen passieren, dass eine Partei im Ergebnis weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg.
Dieser Auftrag sei umgesetzt worden. "Es ist ein minimalinvasiver Eingriff, der im Wahlrecht eben nur das Notwendige ändert", sagte Krings. Überdies sei die Koalition "nicht Profiteur" der Neuregelung.
Obwohl die Zeit bis zur kommenden Bundestagswahl 2013 äußerst knapp sei, werde das Gericht das neue Wahlrecht sorgfältig prüfen, sagte Voßkuhle. "Denn ein verfassungsgemäßes Wahlrecht ist das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie." Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
heb/dpa/Reuters
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