Stuttgart - Seit Monaten besetzen Gegner des Stuttgart-21-Projekts den Schlossgarten in der Landeshauptstadt. Doch damit soll bald Schluss sein: Die Räumung des Geländes kann beginnen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte am Mittwoch drei Eilanträge von S21-Gegnern ab. Damit befanden die Richter, dass das von der Stadt verhängte Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die künftige Baufläche rechtens ist.
Das Gericht stellte aber gleichzeitig klar, dass das Verbot erst umgesetzt werden darf, wenn das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) grünes Licht für die dort geplanten Baumfällungen gegeben hat. "Vor einer vollständigen Baufreigabe wäre ein solches Verbot unverhältnismäßig", entschied es.
Unter anderen der Krimiautor Heinrich Steinfest und der Produzent und Jazzmusiker Torsten Krill hatten gegen eine Verfügung der Landeshauptstadt geklagt, da sie sich durch das Verbot in ihren Grundrechten verletzt sahen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Zeit seiner Entscheidung die Räumung des Schlossgartens durch die Polizei gestoppt.
Dem Gericht zufolge ist das Aufenthalts- und Betretungsverbot gerechtfertigt, da zu befürchten sei, dass es bei den geplanten Arbeiten im Mittleren Schlossgarten sonst zu Straftaten kommen werde. Eine Vielzahl von Vorkommnissen zeige, dass vielfach auch strafrechtlich relevanter Widerstand gegen die Bauarbeiten geleistet werde.
Außerdem diene das Verbot dem Schutz vor Gefahren, die bei der Fällung von Bäumen zweifellos gegeben seien. Nach Auffassung des Gerichts werden die Antragsteller durch das Verbot nicht in ihren Grundrechten verletzt.
Beschwerde gegen Beschluss noch möglich
Das Gericht hielt es aber für erforderlich, die Verfügung der Landeshauptstadt zeitlich zu präzisieren. Es müsse eindeutig feststehen, ab wann genau das Verbot in Kraft trete und wie lange es gelte. Gegen den Gerichtsbeschluss ist eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich.
Die Bahn muss bis Ende Februar rund 176 Bäume versetzen oder fällen, um im Zeitplan zu bleiben. Da ihr bislang die artenschutzrechtliche Genehmigung fehlte, hatte die Polizei die Vorbereitung ihres Einsatzes gestoppt. Am Wochenende hatte die Bahn in einer nächtlichen Aktion rund 30 Bäume entfernen lassen.
Weiter ist unklar, wann genau die noch ausstehenden Genehmigungen für die geplanten Baumfällungen im Schlossgarten vorliegen. Das EBA bestätigte auf dapd-Anfrage zunächst nur, noch in dieser Woche über die Zulässigkeit der Baumfällarbeiten entscheiden zu wollen. Das Amt musste prüfen, ob der streng geschützte Juchtenkäfer durch die geplanten Baumversetzungen und Fällungen gefährdet wird.
jok/dapd/dpa
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