Von Matthias Gebauer
Berlin - Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) will die Entschädigung der Opfer des vom deutschen Oberst Georg Klein befohlenen Bombenangriffs in Kunduz selbst in die Hand nehmen. Nach monatelangem Tauziehen mit dem Bremer Anwalt Karim Popal, der nach eigenen Angaben 79 Mandate von zivilen Opfern hat, brach Guttenberg die Gespräche nun ab.
Der Minister erklärte dazu, bis heute sei die Mandatslage bei Popal "ungeklärt". In seinem Haus hieß es, es gebe kein Vertrauen mehr zu Popal.
Statt mit Popal will die Bundeswehr, die bereits kurz nach dem Bombardement eine spontane Winterhilfe in dem betroffenen Gebiet Chahar Darreh bei Kunduz verteilt hatte, nun mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Entwicklungshilfeministerium eine langfristige Hilfe für die Dörfer rund um den Ort des Bombenabwurfs organisieren. Mögliche Projekte sollen gemeinsam mit der anerkannten und unabhängigen Menschenrechtsorganisation Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) organisiert werden. Kurzfristig erwägt das Ministerium aber auch eine rasche finanzielle Hilfe für besondere Härtefälle.
In den letzten Wochen waren die Verhandlungen mit Popal, einem in Deutschland lebenden Afghanen, immer undurchsichtiger geworden. Zwar hatte der Anwalt immer wieder beteuert, es gehe ihm nur um die Menschen. Gleichwohl aber stellte er in den vertraulichen Verhandlungen mit den Juristen der Bundeswehr in Bonn immer höhere Geldforderungen. Aus anfangs vier bis fünf Millionen Euro für Aufbauprojekte wurden schrittweise erst sieben und später sogar 8,2 Millionen.
Zusätzlich sollte die Bundeswehr Popal selbst ein Honorar von mehr als 200.000 Euro zahlen.
Zweifelhaftes Mandat
Von Beginn an war auch die Mandatierung des Anwalts nebulös. Zwar war Popal mehrmals nach Kunduz gereist, hatte jedoch die betroffenen Dörfer wegen der schlechten Sicherheitslage nie besuchen können. Stattdessen versammelten sich die angeblichen Angehörigen von zivilen Opfern in Kunduz-Stadt. Alle hatten - und das ist erstaunlich im Chaos Afghanistans - die Ausweise ihrer getöteten Angehörigen gleich parat. Popal gerierte sich in den Sitzungen vor den Dorfbewohnern gern als Gesandter der Bundesregierung.
Als sich schließlich vor einigen Wochen über AIHRC 30 weitere Opfer meldeten und ausdrücklich mitteilten, sie wollten nicht von Popal vertreten werden, riss der Geduldsfaden im Wehrressort. Guttenberg erklärte die Gespräche vorerst für unterbrochen, doch auch seitdem konnte Popal die vielen Fragen und Zweifel an seiner Arbeitsweise nicht ausräumen. Aus Sicht der Bundeswehr entwickelte sich der Anwalt mehr und mehr zum Hemmschuh für eine - auch vom Ministerium ausdrücklich gewünschte - Entschädigung.
Für die Bundeswehr ist es eine wichtige Geste, und auch bei der Schutztruppe Isaf ist sie durchaus üblich. Warum - das war heute wieder in Kunduz zu beobachten: Mehr als 70 Menschen demonstrierten und forderten, die Bundeswehr solle nun endlich helfen. Solche wütenden Proteste können schnell außer Kontrolle geraten, deshalb strebte die Truppe von Beginn an eine schnelle und unbürokratische Hilfe an, die keinen neuen Unfrieden stiftet.
Verteidigungsstaatssekretär Christian Schmidt nahm in der vergangenen Woche Kontakt zum Chef der AIHRC auf; gemeinsam sollen nun Gespräche mit Dorfvorstehern geführt werden. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des AA und des Entwicklungshilferessorts sollen dann Projekte umgesetzt werden. Beide Ministerien wiesen daraufhin, dass der betroffenen Region rund um den Abwurf-Ort so oder so schon mehr als drei Millionen Euro Hilfe pro Jahr zukommen werden. Popal bezeichneten sie in internen Beratungen wörtlich als "unseriös".
Popal, der mittlerweile von dem Bremer Anwalt Berhard Docke unterstützt wird, hatte für den Fall des Abbruchs der Verhandlungen stets mit einer Klage gegen die Bundesregierung gedroht. Nach der Ankündigung Guttenbergs wiederholte er seine Absicht zu klagen.
Die Bundeswehr sieht einem solchen Vorgehen gelassen entgegen. Nach Ansicht der Hausjuristen haben selbst zivile Opfer des Angriffs keinen Rechtsanspruch, da es sich in der Region Kunduz rechtlich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt handelt. Eine Klage Popals, so ein Vermerk der Bundeswehr-Juristen, "braucht die Bundesregierung mithin nicht zu befürchten".
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