Berlin - Es war ein Angriff von seltener Brutalität. Mit voller Wucht trat der 18-jährige Torben P. seinem Opfer gegen den Kopf, tänzelte zurück, nahm Anlauf. Und trat erneut zu. Mehrfach. Tatort: Der Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße, Ostersamstag, 3.30 Uhr in der Nacht. Am Boden lag Markus P., bewusstlos. Ein Freund des Schlägers attackierte derweil einen Helfer.
Die Polizei veröffentlichte eine Aufzeichnung der Tat im Internet, die Täter stellten sich. Der Gymnasiast Torben P. hat mittlerweile angegeben, er sei betrunken gewesen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert nun ein Alkoholverbot im öffentlichen Personennahverkehr. Dies trage zu mehr Sicherheit bei, sagte er SPIEGEL ONLINE. "Mittlerweile wurde in München und Nürnberg für die U- und Straßenbahnen ein Alkoholverbot erlassen. Dies sollte bundesweit Schule machen", so Herrmann. Man habe zudem gemeinsam mit der Landeshauptstadt München und der Deutschen Bahn die Präsenz der Sicherheitskräfte im öffentlichen Personennahverkehr verstärkt - "auch dies sollte Vorbild in Deutschland sein".
Dass gegen Torben P. zwar Haftbefehl erging und wegen versuchten Totschlags gegen ihn ermittelt wird, er aber trotzdem unter Auflagen auf freien Fuß kam, empört den bayerischen Innenminister: "Mir ist unverständlich, dass bei den Berliner Tätern keine Haft angeordnet wurde." Herrmann zu SPIEGEL ONLINE: "Wer brutale Gewalt ausübt, muss in Haft." Bei "eindeutiger und klarer Beweislage sollte ein Richter in einem Schnellverfahren die Strafe festlegen". Die Strafe müsse unmittelbar erfolgen und der Täter "die Härte des Gesetzes sofort spüren". Deshalb sehe er den Warnschussarrest als eine wirkungsvolle Maßnahme an, so Herrmann.
Schnelle Anklage gegen die beiden Tatverdächtigen
Der Warnschussarrest als kurze Haftstrafe für Jugendliche, die neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden soll, ist bereits von der Bundesregierung angekündigt. Ein jugendlicher Täter soll zeitnah zu seinem Vergehen spüren, was es bedeutet, im Gefängnis zu sitzen. Der Arrest kann für die Freizeit des Jugendlichen verhängt werden oder zusammenhängend für maximal vier Wochen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vereinbart. "Er ist noch in Arbeit, ein konkreter Termin ist offen", heißt es im Justizministerium. Doch im Fall Torben P. hätte ein Warnschussarrest gar nicht angewendet werden können - der 18-Jährige ist polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten.
CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl will darüber hinaus Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element ins Strafgesetzbuch schreiben: "Bei Raub, räuberischer Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen", sagte Uhl der "Welt".
Die Staatsanwaltschaft Berlin will nun schnell Anklage gegen die beiden Tatverdächtigen erheben. Die gute Beweislage erlaube es, die beiden 18-Jährigen in zwei bis drei Wochen anzuklagen, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch. Die zügige Anklageerhebung sei möglich, weil in dem Fall Geständnisse und Videoaufnahmen vorliegen. Der Sprecher bestritt einen Zusammenhang mit dem massiven öffentlichen Druck.
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