Urteil: NPD-Bundesvize muss Jugendliche entschädigen

Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Frank Schwerdt ist zu einer Zahlung von jeweils 1000 Euro an zwölf Jugendliche verurteilt worden. Die Schüler waren illegal in einem Wahlkampfvideo zu sehen gewesen.

NPD-Demo: Vize-Vorsitzender Schwerdt muss zahlenZur Großansicht
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NPD-Demo: Vize-Vorsitzender Schwerdt muss zahlen

Schwerin - Ein illegales Wahlkampfvideo kommt die NPD teuer zu stehen. Der NPD-Vizechef Frank Schwerdt muss wegen der illegalen Aufnahmen von Schülern jeweils 1000 Euro an die zwölf Betroffenen zahlen. Diese Entscheidung gab das Amtsgericht Schwerin am Freitag bekannt. Die Kläger hatten 2000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Die Neuntklässler aus Ferdinandshof im Kreis Vorpommern-Greifswald waren mit ihrem Sozialkundelehrer vor der mecklenburg-vorpommerschen Landtagswahl im Sommer 2011 in der Stadt zum Thema Wahlkampf unterwegs gewesen. Der Spitzenkandidat der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, steuerte auf die Gruppe zu und redete etwa eine halbe Stunde auf sie ein. Ein NPD-Aktivist filmte die Szene, später wurde das Video ins Internet gestellt. Die Eltern der Jugendlichen wurden nicht um Zustimmung gebeten. Laut "Schweriner Volkszeitung" war der Film 17 Minuten lang und eine Woche unter dem Titel "Udo Pastörs wird von einer Schulklasse befragt" online zu sehen.

Schwerdt wurde als presserechtlich Verantwortlicher der NPD verurteilt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Schwerdt, der zugleich auch Landesvorsitzender der NPD-Thüringen ist, hatte 1998 und 2000 mehrmonatige Haftstrafen unter anderem wegen Volksverhetzung und Verbreitung von NS-Propagandamaterial absitzen müssen.

ler/dpa

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  • Freitag, 30.11.2012 – 15:44 Uhr
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