Von Dietmar Hipp
Eigentlich sollten Bundesregierung und Bundestag längst wissen, was das Bundesverfassungsgericht davon hält, wenn in europäischen Fragen die Rechte der Abgeordneten beschnitten werden sollen: nicht viel.
So war es schon beim Urteil zum Europäischen Haftbefehl, zum EU-Reformvertrag von Lissabon und zum ersten Euro-Rettungsschirm. Und so ist es auch jetzt, im Urteil zum erweiterten Euro-Rettungsschirm (EFSF). Während es beim vorherigen Rettungsschirm-Verfahren noch um das "Ob" der Parlamentsbeteiligung ging, sagte Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seiner Einführung zur Urteilsverkündung, mussten sich die Verfassungsrichter jetzt mit dem "Wie" der Parlamentsbeteiligung auseinandersetzen.
Ihre klare Ansage: Der Bundestag darf seine "haushaltspolitische Gesamtverantwortung" auch im Rahmen von zwischenstaatlichen Mechanismen wie dem Euro-Rettungsschirm nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe auf ein kleineres Gremium übertragen. Beschlüsse über wesentliche haushaltspolitische Fragen, so die Botschaft, dürfen nicht generell in Hinterzimmern des Parlaments getroffen werden. Nur wenn es gar nicht anders geht, wenn quasi die Befassung des gesamten Parlaments den Erfolg der Maßnahme von vornherein vereiteln würde, ist auch die Beschlussfassung durch ein kleineres Gremium überhaupt denkbar.
Wieder einmal waren es also zwei Abweichler - die SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz - , die gegen die Beschlüsse des Bundestages und ihrer eigenen Fraktion wichtige Abgeordnetenrechte erkämpfen mussten. Man habe schon manchmal den Eindruck, so Danckert nach der Urteilsverkündung, dass die Abgeordneten "sich von den Fraktionsführungen in eine bestimmte Richtung drängen lassen". Er habe sich dagegen das Recht herausgenommen, die Frage der Parlamentsbeteiligung "eigenständig zu prüfen".
Verfassungsrechtler Oliver Sauer vom Centrum für Europäische Politik in Freiburg sieht durch das Urteil die Politik düpiert. "Wieder einmal musste das Verfassungsgericht dafür sorgen, dass die Rechte des Bundestagsabgeordneten gestärkt werden", sagt er. "Karlsruhe verhindert, dass die Euro-Rettung weitgehend unter Ausschluss der parlamentarischen Öffentlichkeit verhandelt wird."
Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch nicht ganz unschuldig daran, dass die Bundesregierung - und die breite Mehrheit des Bundestags - die parlamentarischen Entscheidungsbefugnisse im Rahmen des EFSF auf ein aus nur neun Bundestagsabgeordneten bestehendes Gremium übertragen wollten. Denn in ihrem Urteil vom 7. September 2011, zum ersten Euro-Rettungsschirm, mahnten die Verfassungsrichter lediglich an, dass die Bundesregierung vor der Übernahme von Gewährleistungen verpflichtet sei, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen - und das auch nur dann, wenn dem keine "zwingenden Gründe" entgegenstehen. Folglich, so die Schlussfolgerung von Bundesregierung und der Parlamentsmehrheit, könnte in Fällen, in denen eine Befassung des Haushaltsausschusses aus zwingenden Gründen nicht möglich sei, auch ein noch kleineres Gremium für zuständig erklärt werden.
Nun machte das Verfassungsgericht aber deutlich, dass das keinesfalls so großzügig gemeint war: Das Gericht habe sich dabei nur auf den konkreten Fall einer "besonders gelagerten", an detaillierte Voraussetzungen und "zeitlich eng befristeten Gewährleistungsübernahme" bezogen, betonte der nun als Berichterstatter zuständige Verfassungsrichter Peter M. Huber. Soweit Abgeordnete durch "Übertragung von Entscheidungsbefugnissen" auf einen "beschließenden Ausschuss" von der Mitwirkung an der parlamentarischen Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden sollten, so ein Leitsatz des Urteils, sei dies "nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig".
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