Verbraucherministerium: Ilse Aigner soll Kruzifix entfernen
Verbraucherministerin Ilse Aigner muss sich mit fachfremden Vorwürfen herumschlagen: Vertreter der Opposition kritisieren, dass im Besucherraum des Verbraucherministeriums ein Kruzifix aufgehängt sei, das widerspreche der Trennung von Staat und Kirche.
Berlin - Selbstverständlich gestalten Minister die Räumlichkeiten ihrer Ministerien nach ihren Vorstellungen um, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Bedürfnisse. Dass aber im Besucherraum des Bundesministeriums für Verbraucherschutz ein Holzkreuz hängt, halten Abgeordnete der Linken und der Grünen für einen Fauxpas. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ilja Seifert forderte Ministerin Ilse Aigner (CSU) in der "Saarbrücker Zeitung" auf, das Kruzifix wieder abzuhängen. "Ministerien sind weder Gottes- noch Parteihäuser", sagte Seifert der Zeitung.
Er kündigte an, den Vorgang in den Bundestag einbringen zu wollen. Aus der Grünen-Bundestagsfraktion hieß es dem Bericht zufolge, Aigner müsse die "religiöse Neutralität des Staates" akzeptieren. Hintergrund ist offenbar eine Beschwerde aus den Reihen einer Besuchergruppe der hessischen Grünen. Zwei Teilnehmerinnen drückten demnach in einem Brief an die Ministerin ihre "Verwunderung" darüber aus, dass in dem Besucherraum ein "den christlichen Glauben symbolisierendes Kreuz aufgehängt war". Das widerspreche der klaren Trennung von Staat und Kirche.
Der "Saarbrücker Zeitung" zufolge lehnt Aigner das Abhängen des Kreuzes ab. Die Ministerin verweise auf eine Einschätzung des Innenministeriums, wonach das Kreuz die Religionsfreiheit nicht beeinträchtige.
Ob Kruzifixe in Schulen oder anderen öffentlichen Räumen hängen dürfen, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. So hatte im Frühjahr 2011 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzen. Im Januar 2013 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über gleich vier unterschiedlich gelagerte Fälle, die alle mit Religionsausübung, religiöser Überzeugung und Freiheit zu tun hatten. Die Richter kamen hier zu differenzierten Urteilen: Eine britische Krankenschwester darf ihre Kruzifix-Kette nicht über der Arbeitskleidung tragen - weil sie ein Infektions- und Verletzungsrisiko darstelle. Einer Flugbegleiterin dagegen wurde das offene Tragen des Kruzifixes zugestanden: Es beeinträchtige niemanden.
cis/AFP
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