Münster - Der Prozess gegen den ehemaligen NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna wegen Fälschung von Rechenschaftsberichten der Partei wird nicht fortgesetzt. Das Landgericht Münster stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein, teilte ein Sprecher am Montag mit. Das Gericht geht davon aus, dass der Umfang der möglicherweise erschlichenen staatlichen Zuschüsse in diesem Verfahren erheblich geringer war, als die Anklage bisher vermutete.
Kemna war in einem anderen Prozess wegen Veruntreuung von Parteigeldern bereits zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Dem Ex-NPD-Schatzmeister war vorgeworfen worden, falsche Rechenschaftsberichte der rechtsextremen Partei vorgelegt zu haben. Darin soll er Einnahmen der Partei vorgetäuscht haben, um höhere Auszahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft war bei Anklageerhebung aufgrund von Wirtschaftsprüfergutachten davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Einnahmen der Partei in den Jahren 2002 bis 2006 um insgesamt rund 870.000 Euro zu hoch angegeben und damit staatliche Zuschüsse in Höhe von rund 270.000 Euro erschlichen hatte.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme in dem Münsteraner Verfahren hielt es die Kammer zwar für möglich, dass die Rechenschaftsberichte falsche Angaben enthielten. Das Gericht gelangte aber zu der Auffassung, dass der Umfang möglicherweise erschlichener staatlicher Zuschüsse "ganz erheblich" hinter den Anklagevorwürfen zurückblieb.
Zur Begründung verwies die Kammer darauf, dass bei den im Ermittlungsverfahren erstellten Gutachten wesentliche Belege für Spendeneinnahmen unberücksichtigt geblieben seien und die Wirtschaftsprüfer weitere Einnahmen fälschlicherweise nicht berücksichtigt hätten. Die mögliche Strafe für den Angeklagten falle wegen der Verurteilung des Mannes in dem früheren Verfahren "nicht mehr beträchtlich ins Gewicht", befand das Gericht.
Kemna hatte in dem Verfahren auch PC-Probleme für die Unregelmäßigkeiten verantwortlich gemacht. Er berichtete über regelmäßige "Abstürze" seines Computerprogramms. Er habe dann die Buchführung handschriftlich fortgesetzt und die sich daraus ergebenden Beträge später auf das Jahresende datiert und als Sammelnachtrag in der Programmdatei ergänzt.
Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 muss die NPD bereits 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen.
fab/AFP/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema NPD | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH