
Tierschützer sind empört: Legehennen-Batterien
Berlin - Für die Verfassungsänderung votierten 543 Abgeordnete, 19 Parlamentarier stimmten dagegen und 15 enthielten sich. Die Zustimmung des Bundesrats, der noch beraten muss, gilt als sicher. Verbraucherministerin Renate Künast lobte die Vorreiterrolle Deutschlands innerhalb der EU. Dies stehe Deutschland gut zu Gesicht, sagte die Grünen-Politikerin. Trotz des hohen Schutzniveaus durch das deutsche Tierschutzgesetz gebe es immer noch zu lange Transporte, unnötige Tierversuche und qualvolle Nutztierhaltung. Mit der Grundgesetzänderung bekomme der Tierschutz nun ein neues Gewicht. Künftig müssten Gerichte abwägen zwischen Tierschutz und anderen Verfassungswerten wie Forschungs- oder Religionsfreiheit. "Der Mensch steht weiter im Mittelpunkt", betonte Künast.
Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis erklärte, Grund der bisherigen Zurückhaltung der Union sei es gewesen, dass der Mensch weiter Mittelpunkt der Verfassung bleiben müsse. Diese Forderung sei mit der jetzigen Formulierung erfüllt. Mit der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung müssten sich Wissenschaftler bei Tierversuchen künftig stärker rechtfertigen.
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