Berlin - Das Verfassungsgericht in Karlsruhe wird sein Urteil über die Eilanträge erst am 12. September verkünden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Montag in Karlsruhe mit.
Es wird erwartet, dass die Richter dann bereits Stellung dazu nehmen, ob die eigentlichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt Aussicht auf Erfolg haben. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am Dienstag vergangener Woche angedeutet, dass sich das Gericht mit der Eilentscheidung mehr Zeit lassen könnte als die üblichen drei bis vier Wochen und dafür eine gründlichere Prüfung vornehmen könnte.
In Karlsruhe wird mit Hochdruck an der Entscheidung gearbeitet. Berichterstatter in dem Verfahren - und damit federführend - ist Peter Michael Huber. Mehr als zehn wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützen die Richter bei der Vorbereitung der Entscheidung. Der Zweite Senat hat mehrere Beratungstermine angesetzt, auch im normalerweise beratungsfreien August. Es ist zu vermuten, dass die Begründung der Eilentscheidung einem endgültigen Urteil schon relativ nahe kommen könnte.
Die Ankündigung aus Karlsruhe dürfe der Bundesregierung dennoch wenig gefallen - zuletzt hatten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und andere Vertreter der schwarz-gelben Koalition auf eine schnelle Entscheidung in Karlsruhe gedrängt.
Auch Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker hatte im SPIEGEL zur Eile gemahnt. Es sei "nicht hilfreich", wenn sich die Richter bis zum Herbst Zeit ließen. "Ich denke, sie wissen, in welchen maximalen Zeiträumen wir uns bewegen müssen." Juncker spielte damit auf die für September vorgesehene Entscheidung an, ob Griechenland Mitglied der Währungsunion bleiben kann.
Das Gesetz für den ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, Bundespräsident Joachim Gauck hatte seine Unterzeichnung aber wegen der eingereichten Klagen verschoben. Unter den Klägern sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde sich bislang rund 28.000 Bürger angeschlossen haben. Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.
anr/Reuters/AFP/dpa
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