Karlsruhe - Vom Spruch seiner Richter hängt ab, ob und wann die neuesten Mechanismen zu Euro-Rettung greifen können. Trotz dieser hochangespannten Situation hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine sachliche Debatte bei der Euro-Rettung angemahnt. Auch in ungewöhnlichen Krisensituationen dürfe die Verfassung nicht außer Acht gelassen werden, sagte Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe.
Seine Äußerung erfolgte zum Auftakt der Verhandlung über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. "Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert. Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere!"
Voßkuhle stellte klar, dass das Gericht noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Euro-Rettungsmaßnahmen verhandle. Das Eilverfahren beschäftige sich allein mit der Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat.
Das Gericht müsse abwägen, welche Entscheidung die größeren Nachteile mit sich bringe, sagte der Präsident. Die Politik habe vor allem in Krisenzeiten einen großen Spielraum - und die fraglichen Gesetze seien schließlich mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundestags und Bundesrats verabschiedet worden.
Schäuble warnt vor ESM-Verschiebung
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte in Karlsruhe vor schwerwiegenden Konsequenzen, sollte das Gericht den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt stoppen oder verzögern. Ein Stopp des Rettungsschirms könne zu "erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" für die Bundesrepublik führen, sagte Schäuble vor dem Bundesverfassungsgericht.
"Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Euro-Zone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden", sagte der Minister. Nach seiner Einschätzung könnte es zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.
CSU-Chef Horst Seehofer kritisierte öffentliche Ratschläge aus der Politik an das Bundesverfassungsgericht. Es sei völlig unangemessen, ein Gericht durch öffentliche Äußerungen unter Druck zu setzen, sagte Seehofer am Dienstag vor einer Klausur des bayerischen Kabinetts am Tegernsee. "Das war streckenweise sogar unappetitlich, was da in den letzten Tagen geäußert worden ist", kritisierte er, beispielsweise "von manchen Abgeordneten aus Brüssel".
Völkerrechtliche Verträge sind zu beachten
Verfassungsrichter Voßkuhle mahnte, die Kläger verwiesen mit Recht darauf, dass die Gesetze völkerrechtliche Verträge begründeten. Diese seien nicht mehr aufzulösen, selbst wenn das Gericht später zum Ergebnis käme, dass sie verfassungswidrig seien. "Dass solche Prognoseentscheidungen schwierig sind, liegt auf der Hand", sagte Voßkuhle.
Die Vertreter der Kläger wiesen zu Beginn der Verhandlung erneut auf die weitreichenden Folgen der Rettungsmaßnahmen hin. Europa entwickle sich damit zu einer Haftungs- und Transferunion, sagte Professor Dietrich Murswiek, der die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler begründete.
Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der Sache entscheidet.
jok/fab/dpa/AFP
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