Kommentare zu Gerichtsentscheidungen: Voßkuhle wehrt sich gegen Unions-Kritik
Überschreitet Deutschlands oberster Verfassungsrichter durch das Ankündigen und Kommentieren von Entscheidungen seine Kompetenzen? Mitnichten, meinte Andreas Voßkuhle selbst und weist die Kritik von Unionspolitikern zurück. Die Diskussion überrasche ihn.
Hamburg - Allein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern auszuweiten, hatte Unionspolitiker verärgert. Doch seit bekannt ist, dass Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle auch noch mit der Presse in einem Hintergrundgespräch zusammentrat, eskaliert die Debatte: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) warf dem Gericht am Sonntag in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" vor, durch Ankündigung und Kommentierung von Entscheidungen seine Rolle zu überschreiten. "Mir erfolgt da eine zu starke Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, durch Öffentlichkeitsarbeit den politischen Prozess zu begleiten."
Voßkuhle hatte am 20. Februar in Karlsruhe angekündigt, die Klage zum Ehegattensplitting, das Eheleuten im Gegensatz zu homosexuellen Paaren steuerliche Vorteile gewährt, könne noch im ersten Halbjahr 2013 entschieden werden. Der Unmut in den Unionsparteien richtet sich aber auch gegen den Inhalt der Entscheidungen zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, wie zuletzt bei der Adoption.
"Das Bundesverfassungsgericht muss sich gefallen lassen, dass man sich mit den Urteilen politisch auseinandersetzt", sagte Seehofer dem ZDF. "Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, aber ein Urteil, das aus meiner Sicht die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wiedergibt, muss auch diskutiert werden in Deutschland. Das wollen wir in den nächsten Wochen und Monaten, und das verletzt nicht den Respekt vor dem Gericht." Die gesellschaftspolitischen Grundentscheidungen seien von Bundestag und Bundesrat, nicht aber vom Bundesverfassungsgericht zu fällen.
"So ist Politik, das müssen wir akzeptieren"
Voßkuhle wies die Kritik zurück. "Ein bisschen überrascht mich die Diskussion", sagte er dem ZDF am Rande einer Veranstaltung in Berlin. "Das zentrale Gesetz ist aus dem Jahr 2001. Es gibt mittlerweile sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in einer Linie stehen und die es zulassen, eine gewisse Prognose auch für weitere Entscheidungen zu geben."
Insofern sei er "überrascht, dass diese Entscheidung jetzt ganz besonders in den Fokus gerät", fügte Voßkuhle hinzu. "Man hätte auch andere Entscheidungen vorher nehmen können und über das Thema intensiver diskutieren können. Aber so ist Politik, das müssen wir akzeptieren, es ist nicht unsere Aufgabe, das politisch zu bewerten."
Unionsfraktionschef Volker Kauder rügte den Präsidenten des Verfassungsgerichts im SPIEGEL: "Es ist jedenfalls ein Vorgang, den es so noch nicht gab. Ich würde mir wünschen, dass er auch einmal mit uns in den Fraktionen spricht, wenn er schon in Berlin ist und Hintergrundgespräche mit den Medien führt."
Vor dem Hintergrund, dass bei dem Gericht in Karlsruhe gleich mehrere heikle Verfahren, etwa zur steuerlichen Gleichstellung der Homo-Ehe oder zum NPD-Verbot, anstehen, war die Geduld der Politiker offenbar schnell erschöpft. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schlug in dieselbe Kerbe: "Bekanntlich sprechen Richter durch ihre Urteile." Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mahnte Voßkuhle: "Das Bundesverfassungsgericht ist eines von fünf Verfassungsorganen, aber nicht das höchste."
Im Dezember hatte sich die Mehrheit der CDU-Delegierten auf ihrem Parteitag in Hannover gegen eine steuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaften ausgesprochen. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer betonte, seine Partei bleibe bei einem Nein zur Gleichberechtigung der Lebensgemeinschaften, "wie auch immer die Richter entscheiden".
Unionsfraktionschef Kauder äußerte sich außerdem zu dem Verfassungsgerichtsurteil, das am 19. Februar in Sachen Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren veröffentlicht worden war. "Wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen Entscheidung sagt, das Kindeswohl sei in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht negativ betroffen, ist das aus meiner Sicht eine ziemlich gewagte Aussage", so Kauder. Es gebe zu dieser Frage kaum aussagefähige Studien. "Viele Therapeuten sind sogar ausdrücklich anderer Meinung."
Lammert und Voßkuhle waren sich ebenfalls am Mittwoch bei einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung über die Relevanz von Parlamenten ("Unterschätzt oder abgeschrieben?") deutlich uneinig gewesen. Auf die Frage, ob der Bundestag bisweilen durch Karlsruhe "aufgeweckt" werden müsse, sagte der Bundestagspräsident: "Das sollten doch besser die Historiker entscheiden."
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