Von Florian Gathmann, Kevin Hagen und Yassin Musharbash
Zu einem deutlichen Urteil kommen die Verfassungsschützer bei der Bewertung der umstrittenen Scientology-Organisation. In einer Gesellschaft nach scientologischen Vorstellungen seien "wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung" nicht gewährleistet, heißt es im Bericht.
Das demokratische Rechtssystem lehne die Organisation ab. Scientology versuche allerdings, "sich nach außen als unpolitische und demokratiekonforme Religionsgemeinschaft darzustellen".
Scientology wurde 1954 in den USA gegründet, 16 Jahre später eröffnete die erste Niederlassung in der Bundesrepublik. Zwischen 4500 und 5500 Mitglieder sollen in Deutschland mittlerweile der selbsternannten Kirche angehören. Basis der Lehre sind laut Verfassungsschutzbericht nach wie vor die Schriften des Gründers L. Ron Hubbard. Diese enthielten Forderungen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen und eine neue Zivilisation aufzubauen.
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