Gerichtsentscheidung: Waffenlobbyist Schreiber kommt unter Auflagen frei
Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber darf das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte gegen die Aufhebung seines Haftbefehls Einspruch eingelegt. Den wies das Oberlandesgericht München nun zurück.
München - Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber kommt unter Auflagen frei. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 100.000 Euro kann der gesundheitlich angeschlagene 78-Jährige das Gefängnis verlassen. Eine entsprechende Entscheidung fällte am Freitag das Oberlandesgericht (OLG) München. Die Richter verwarfen eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen die Freilassung. Zuvor hatte das Landgericht Augsburg den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Wie eine OLG-Sprecherin am Freitag mitteilte, kann Schreiber aus der Haft entlassen werden, sobald er die 100.000 Euro und seine Personaldokumente hinterlegt hat.
Schreiber hatte Anfang März in seiner Gefängniszelle in der Justizvollzugsanstalt Augsburg einen Herzinfarkt erlitten und war in die medizinische Rehabilitation gekommen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Haft- und Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, erklärte der Sprecher des Landgerichts kürzlich. In einer Reha-Klinik in Bad Wörishofen wurde Schreiber behandelt, dabei wurde er nach Angaben des Justizministeriums rund um die Uhr bewacht.
Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber im Jahr 2010 zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 7,3 Millionen Mark verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte allerdings eine Reihe von Rechtsfehlern ausgemacht und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte - und damit kanadische Steuerbehörden zuständig sind. Zuletzt war unklar, wann sein Prozess in Augsburg neu aufgerollt wird.
ler/dpa
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