Wahl von Wulffs Nachfolger: Wie es nach dem Rücktritt weitergeht
Christian Wulff ist abgetreten, was nun? Innerhalb von 30 Tagen muss ein neuer Bundespräsident gewählt werden, Kanzlerin Merkel will einen parteiübergreifenden Nachfolger vorschlagen - das ist auch in ihrem Interesse, denn eine schwarz-gelbe Mehrheit in der Bundesversammlung wäre unsicher.
Hamburg - Abgeordnete des Bundestags und der Landtage werden sich Sonntag, den 18. März freihalten müssen. Dann wird Bundestagspräsident Norbert Lammert vermutlich die Bundesversammlung einberufen, die einen Nachfolger des zurückgetretenen Christian Wulff wählt. Das Grundgesetz lässt ihm dafür nämlich "bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit" des Bundespräsidenten nur ganze 30 Tage Zeit.
Kanzlerin Angela Merkel muss also einen geeigneten Kandidaten finden. In ihrer kurzen Erklärung nach dem Rücktritt von Wulff kündigte sie an, dass sie auf SPD und Grüne zugehen und für einen parteiübergreifenden Bewerber werben will.
Denn ein eigener Kandidat der Koalition hätte keine sichere Siegeschance. Schon bei der Wahl von Wulff am 30. Juni 2010 hatten einige schwarz-gelbe Abgeordnete in den ersten beiden Wahlgängen für den Oppositionskandidaten Joachim Gauck gestimmt.
Rein rechnerisch hätte Schwarz-Gelb in der Bundesversammlung vermutlich zwar eine hauchdünne Mehrheit. Die genauen Zahlen stehen aber noch nicht fest: Wie viele Mitglieder welches Bundesland genau entsenden darf, bestimmt die Bundesregierung auf Basis der aktuellen Einwohnerzahlen. Seit der Wahl von Wulff ist der Vorsprung von Schwarz-Gelb wegen Verlusten bei den Landtagswahlen aber geschrumpft.
Die Versammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und derselben Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen bestimmt werden. Bei 620 Bundestagsabgeordneten hätte die Bundesversammlung 1240 Mitglieder - die absolute Mehrheit läge also derzeit bei 621 Stimmen. Dem Internetportal Wahlrecht.de zufolge kommt
- Schwarz-Gelb auf 622 bis höchstens 624 Stimmen.
- SPD und Grüne hätten zusammen 475 bis 477 Stimmen, gemeinsam mit der Linken wären es maximal 602.
- Die sonstigen Parteien hätten 16 Sitze: Zehn Freie Wähler aus Bayern, drei NPD-Abgeordnete, zwei von der Piratenpartei und einer vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Merkel einen eigenen Kandidaten schon im ersten oder zweiten Wahlgang durchbekommt, ist also gering. Aber auch die knappe Mehrheit steht längst nicht fest: Die von den Landtagen zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen nämlich keine Politiker sein. Neben den Spitzenvertretern der Bundesländer schicken die Parteien immer auch eine bunte Mischung aus früheren Politikern, Prominenten, Sportlern oder Künstlern. Doch sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.
Mehr zur Bundesversammlung (hier auf Wikipedia).
nck/dpa
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