Ergebnis der Landtagswahl in Niedersachsen
In Klammern: Sitze
Stand: Vorläufiges amtliches Endergebnis
Quelle: Landeswahlleiterin des Landes Niedersachsen
So wird gewählt:
Der niedersächsische Landtag wird für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt und besteht aus mindestens 135 Abgeordneten.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die 87 Abgeordneten in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Parlamentarier erhalten ihr Mandat mit der Zweitstimme über die Landeslisten der Parteien (Verhältniswahl). An der Verteilung der Zweitstimmensitze nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren nehmen nur Parteien teil, die mindestens fünf Prozent bekommen haben.
Ergibt die Berechnung, dass eine Partei in den 87 Wahlkreisen mehr Direktsitze gewonnen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, bleiben ihr diese als Überhangmandate erhalten. Damit die Stärke der Parteien im Landtag dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen entspricht, werden Ausgleichsmandate vergeben.
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