Ein Kommentar von Jan Fleischhauer
Es ist schön, wie sich wieder alle einig sind. Einig über die Weisheit des Bundesverfassungsgerichts, das den Politikern eine grundlegende Neuregelung von Hartz IV auferlegte - und natürlich über FDP-Vizekanzler Guido Westerwelle, der daran zu erinnern wagte, dass auf Dauer kein Sozialstaat funktionieren kann, wenn man ohne Arbeit mehr verdient als mit regelmäßiger Beschäftigung. Das gilt nun als schlimme "Beleidigung des schwächsten Teils der deutschen Bevölkerung", wie auch an dieser Stelle zu lesen war, weshalb jetzt alle ganz empört sind und atemlos Entschuldigungen verlangen.
Man kann auch sagen, mit Westerwelle hat die Diskussion über das Urteil überhaupt erst begonnen. Bis zu seinem Auftritt herrschte weitgehend Erleichterung über die Entscheidung aus Karlsruhe - Lob und Freude, wohin man sah.
Die Wohlfahrtsverbände freuten sich, weil aus ihrer Sicht nun endlich klar ist, dass die Regelsätze steigen müssen. Die Grünen beschlossen im Vorgriff auf die anstehende Reform gleich einen Antrag für den Bundestag, die monatliche Zuweisung für jeden Erwachsenen von 359 auf 420 Euro anzuheben. Und für den christdemokratischen Teil der Bundesregierung freute sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: Sie sieht nun die Chance eröffnet, endlich mehr für die Kinder aus Unterschichtsfamilien zu tun.
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Die Frage ist nur, wie sich sicherstellen lässt, dass die Kinder, um die es hier geht, in Zukunft auch wirklich in den Besitz von Büchern und Heften gelangen. Tatsächlich sind Kinder ja in vielen Unterschichtsfamilien eine entscheidende Einnahmequelle. Die staatlichen Leistungen, die an Nachwuchs gebunden sind, machen den Unterschied zwischen einem Studentenleben (359 Euro für einen Alleinstehenden, plus Unterkunft) und einem Einkommen, das sich mit einfacher Arbeit in Deutschland oft nicht mehr erreichen lässt (2000 Euro netto für eine vierköpfige Familie; mal etwas mehr, mal etwas weniger, abhängig vom Wohngeld).
Westerwelles Beispiel der Kellnerin, die mit zwei Kindern 109 Euro weniger verdient, als wenn sie stattdessen Hartz IV beziehen würde, ist ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern Lebenswirklichkeit. Das weiß natürlich auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der nun findet, dass eine Entschuldigung fällig wäre. Er zieht es aus parteitaktischen Gründen nur vor, diese Wirklichkeit im Augenblick nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufschrei der Sozialstaatsfraktion kommt bestimmt
Zu den Fragen, die das Verfassungsgericht leider nicht beantwortet hat, gehört die, warum es Hartz-IV-Familien offenbar nicht gelingt, was in Familien mit dem Einkommen einer Verkäuferin oder eines Möbelpackers selbstverständlich angenommen wird: nämlich den Nachwuchs mit den nötigen Schulmaterialien zu versorgen. Es spricht in jedem Fall sehr viel mehr für die Annahme, dass eine Erhöhung der Regelsätze sofort der Haushaltskasse zufließen würde statt in Investitionen in eine erfolgreiche Schulkarriere. Das scheint übrigens auch den Richtern in Karlsruhe bewusst zu sein, deshalb haben sie in ihrem Urteil dem Gesetzgeber ausdrücklich den Weg eröffnet, den festgestellten Mehrbedarf statt durch Geld- auch durch Sach- oder Dienstleistungen zu sichern.
Man kann sich jetzt schon auf den Aufschrei der Sozialstaatsfraktion vorbereiten, sollte sich die Bundesregierung diesen Hinweis zu Herzen nehmen: DGB-Chef Michael Sommer wird wieder die "Diffamierung" von "Millionen Hartz-IV-Beziehern" beklagen, und Renate Künast von den Grünen wird sich ein weiteres Mal darüber ereifern, dass die Entscheidung eine Beleidigung von "Millionen Langzeitarbeitslosen in Deutschland" sei.
Nur dem vielbeschworenen Kindeswohl wäre damit zweifellos am ehesten gedient.
| Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003) | |||
| Kategorie | Ausgaben* | Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt | Hartz-IV-Bezug in Euro |
| Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 133 | 96% | 127 |
| Bekleidung und Schuhe | 34 | 100% | 34 |
| Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung | 322 | 8% | 24 |
| Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände | 27 | 91% | 25 |
| Gesundheitspflege | 18 | 71% | 13 |
| Verkehr | 59 | 26% | 16 |
| Nachrichtenübermittlung | 40 | 75% | 30 |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 71 | 55% | 39 |
| Bildungswesen | 7 | 0% | 0 |
| Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung | 28 | 29% | 8 |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 40 | 67% | 27 |
| Insgesamt | 779 | ||
| Insgesamt ohne Wohnkosten | 483 | 345 | |
| *Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €. | |||
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