Wohngeld für Florida-Wohnung: Sozialamt zahlt für Deutschland-Allergie
Zugegeben, der Mann ist vom Schicksal gebeutelt. Erst verlor er die Frau, schließlich den Job. Doch dann geschah Unglaubliches: Erst bescheinigte ihm ein Psychiater, dass ihm ein Leben in Deutschland nicht mehr zumutbar sei. Nun entschied ein Gericht, dass ihm das Sozialamt die Miete für eine teure Strandwohnung in Florida bezahlen muss.
Strand in Miami: Meeresblick auf Stütze
Hannover - Alles begann mit dem Gutachten des Psychiaters. Der bescheinigte seinem Patienten, dass ihm ein Verbleiben in Deutschland nicht zugemutet werden könne. Wie auch: der Mann hatte schließlich erst die Frau, und dann den Job verloren.
Was liegt näher, als die verwundete Seele am Strand zu kurieren? Der 64-Jährige entschied sich für Florida. Leisten konnte er sich den teueren Sonnenstaat zwar nicht, doch gab es da nicht ein Bundessozialhilfegesetz, das Deutschen die Sozialhilfe - in besonderen Fällen - auch im Ausland garantiert?
Wohnen in Florida kostet Geld, besonders die schönen Lagen. Das hatte den Sozialhilfeempfänger nicht gehindert, sich eine Wohnung am Strand von Miami zu mieten. Kostenpunkt: 875 Dollar, umgerechnet 779 Euro. Das Landessozialamt Niedersachsen lehnte dagegen die Übernahme von Unterkunftskosten über 600 Dollar hinaus ab.
Der Strandliebhaber zog vors Verwaltungsgericht Hannover- und einen Moment lang sah es so aus, als würde die Posse dort ein Ende finden. Ein zuständige Richter nämlich surfte ein wenig durchs Internet und recherchierte, dass es in Miami wesentlich günstigere Wohnungen zur Miete gäbe. Zudem stellte das Gericht fest: "Eine Strandnähe ist nicht geboten." (Az: 7 B 2568/03). Antrag abgelehnt.
Doch der mittellose Mann zog bis vors Oberverwaltungsgericht Niedersachsen - und setzte sich mit seiner Deutschland-Allergie durch. Jetzt entschieden die Richter, dass ihm Sozialhilfe in Florida gezahlt werden müsse. Die Richter in Lüneburg hoben den vorigen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf (Aktenzeichen: OVG 4 ME 310/03). Die Begründung: Zwar sei die Wohnung unangemessen teuer. Dem Kläger müsse aber zumindest sechs Monate lang Zeit gegeben werden, damit er vor Ort in Ruhe eine billigere Wohnung finden könne. Von Deutschland aus seien seine Suchmöglichkeiten beschränkt gewesen. Und schließlich war ärztlich attestiert, dass ein Aufenthalt in Deutschland für den Mann nicht länger tragbar war.
Nach Angaben des niedersächsischen Landessozialamtes bezieht der Rentner bereits seit mehr als einem Jahrzehnt Sozialhilfe. Die Bestimmung, die auch im Ausland einen Sozialhilfebezug ermögliche, sei ursprünglich für jüdischer Emigranten eingeführt worden, denen eine Rückkehr nach Deutschland nicht zumuten gewesen sei, sagte der Leiter des Amtes in Hildesheim, Peter Schwenklenks.
Inzwischen werde an Deutsche im Ausland nur noch in sehr wenigen Fällen Sozialhilfe überwiesen. Der entsprechende Paragraf sei in den achtziger Jahre stark eingeschränkt worden. Voraussetzung für die Zahlung sei ein besonderer Notfall wie eine Gefahr für Leib oder Leben.
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